Süddeutsche Zeitung

Urteil:Polizisten zum Boxkampf aufgefordert

  • Ein Mann beschäftigte Polizeibeamte einen ganzen Abend lang - nun verurteilte ihn ein Gericht zu einer Bewährungsstrafe und gemeinnütziger Arbeit.
  • Der Mann sagte vor Gericht, er sei so betrunken gewesen, dass er sich an nichts mehr erinnern könne.

Von Stephan Handel

Betteln um Bestrafung - anders lässt sich eigentlich das Verhalten eines 24-jährigen Handwerkers im vergangenen Jahr nicht erklären. Das Amtsgericht tat ihm den Gefallen und verurteilte ihn nun wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie zu 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Die Polizei war seinerzeit am frühen Abend zu einem Lokal am Johannisplatz in Haidhausen gerufen worden. Der spätere Angeklagte hatte dort Gäste belästigt. Die Polizisten erteilten ihm einen Platzverweis, an den er sich aber nicht hielt, sodass ihn die Beamten in Gewahrsam nehmen wollten. Dagegen aber wehrte er sich im Wortsinn mit Händen und Füßen und konnte nur unter Gewaltanwendung in das Polizeiauto eingeladen werden - selbst dabei versuchte er noch, einen der Polizisten zu beißen.

Gut vier Stunden in der Gewahrsamszelle der Polizeiinspektion 21 in der Au reichten offensichtlich nicht aus, den Mann zu beruhigen: Als er kurz nach Mitternacht entlassen werden sollte, riss er von einem Kellerschacht ein Fliegengitter ab, wodurch ein Schaden von 500 Euro entstand. Vor den hinzukommenden Polizisten flüchtete er zur Auer Dult, entkleidete sich vollständig und forderte die Beamten zum Boxkampf auf. Denen reichte es nun, sie setzten den Mann mit Pfefferspray außer Gefecht.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, er sei so betrunken gewesen, dass er sich an nichts mehr erinnern könne - erst in der Polizeizelle, in die er erneut gebracht worden war, sei er zu sich gekommen und habe am Körper ein Brennen gespürt. Das bestätigten die Polizisten: Am Mariahilfplatz habe das Pfefferspray im Gesicht des Mannes keine Wirkung gezeigt, erst als er es mit den Händen abgewischt und sich zwischen die Beine gerieben habe, sei er zusammengebrochen.

Die Strafrichterin wertete die erhebliche Alkoholisierung des Mannes als strafmildernd. Allerdings war er bereits einschlägig vorbestraft, ebenfalls wegen Körperverletzung an Polizeibeamten, was strafverschärfend wirkt. Und schließlich seien bei der Strafzumessung auch generalpräventive Aspekte zu berücksichtigen: "Es besteht ein hohes öffentliches Interesse daran, dass Polizeibeamte im Rahmen ihrer Dienstausübung nicht durch tätliche Angriffe behindert werden", heißt es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, es ist somit rechtskräftig.

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SZ vom 05.04.2019/kaal
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