Der Vorsitzende der Münchner Pegida, Heinz Meyer, ist in zwei Fällen der Körperverletzung für schuldig gesprochen worden. Das Münchner Amtsgericht verurteilte den 56-Jährigen zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen, nachdem er im März 2016 eine alte Frau bei einer Pegida-Kundgebung zu Boden geschubst hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Bei der Strafe berücksichtigt wurden auch eine weitere Körperverletzung, die Meyer im Straßenverkehr begangen hat, sowie eine verbotene Gewaltdarstellung - Meyer hatte bei einer Pegida-Kundgebung ein Enthauptungsvideo gezeigt. Derartige Provokationen gehören zum Programm der rechten Gruppierung: Erst im Dezember hatte die Polizei einen antisemitischen Zeichentrickfilm gestoppt, den Meyer bei Pegida vorgeführt hatte.
Heinz Meyer:KZ-Äußerungen des Pegida-Vorsitzenden bleiben folgenlos
"Was dürfen Rechtsextremisten noch alles äußern?" Die Staatsanwaltschaft will eine antisemitische Äußerung Heinz Meyers nicht weiter verfolgen, für Charlotte Knobloch ist das skandalös.
Anfang März vergangenen Jahres schubste Meyer bei einer der damals noch stattfindenden täglichen Pegida-Kundgebungen mit Muezzin-Gesang vom Band auf dem Marienplatz eine 75-Jährige. Die Frau war offenbar den Lautsprechern zu nahe gekommen. Die alte Frau stürzte laut Polizei über eine Metallkiste und erlitt eine Platzwunde an Stirn und Nase. Sie musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Erst eine Woche vor dieser jetzt geahndeten Körperverletzung war Meyer zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er bei einer Kundgebung ein Goebbels-Zitat benutzt hatte. Seit mehr als vier Jahren ermittelt das Landeskriminalamt im Auftrag des Generalbundesanwalts gegen Meyer wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Im Dezember hat das Kreisverwaltungsreferat verfügt, dass Meyer ein Jahr lang keine Pegida-Versammlung leiten darf. Grund dafür seien "mehrfache Rechtsverstöße" auf den Kundgebungen, zu denen mittlerweile nur noch ein paar Dutzend Teilnehmer kommen, unter ihnen regelmäßig zahlreiche polizeibekannte Rechtsradikale. Meyer versucht derzeit, gegen den Bann juristisch vorzugehen. Am Montag ließ er den Aufmarsch allerdings gleich ganz ausfallen. Ihm hatte die genehmigte Route nicht gepasst. Im Internet verkaufte er das als "Verbot".