Süddeutsche Zeitung

Gericht:Juristen bevorzugen Klerus

Künstler klagen weiter gegen Aufführungsverbot

Von Michael Zirnstein

Oberflächlichkeit kann man der Landesstaatsanwaltschaft nicht vorwerfen. Gerade in Kirchensachen geht sie ins Detail bei der Begründung, warum Gottesdienste Pflicht seien, Konzerte aber . . . nun, wie nannte es Exekutive-Chef Markus Söder doch? Genau: "Erbauung". Die Staatsanwaltschaft verweist in ihrer Entgegnung auf den Eilantrag 23 namhafter Musiker wie Christian Gerhaher oder Anne-Sophie Mutter, die Kultursäle wieder zu öffnen, auf die Unverrückbarkeit des "Triduum Paschale". Für liturgische Laien übersetzt: "Ostern ist an Ostern. Punkt." Kunstgenuss könne nachgeholt werden, findet die Staatsanwaltschaft und kanzelt explizit die Auffassung der Kläger ab, "Matthäus Passionen" seien saisonale Ware.

Das Aufschieben des Kunstgenusses dauert nun schon lange. Gegen das Verbot von Konzerten und Theater vor Publikum hat die Initiative "Aufstehen für die Kunst" nun geklagt. Denn laut Verfassung sei Kunstfreiheit in Bayern gleich zu schützen wie die Religions- und die Versammlungsfreiheit. Im akuten Fall sieht das die Landesstaatsanwaltschaft wohl nicht so. Kultur sei per se durchaus geschützt, weil so etwas wie im Dritten Reich nie wieder passieren dürfe, aber öffentlich aufgeführt werden müsse sie nun auch nicht unbedingt (dieses Argument der Staatsanwaltschaft hinkt, denn auch als "entartet" eingestufte Künstler konnten in der Nazizeit zu Hause schaffen, aber eben auch nicht auftreten). Weiter lässt sich aus der Ablehnungsschrift deuten: dass sich erstens Versammlungsteilnehmer nun mal versammeln müssen, während Künstler eben auch vereinzelt ihrer Arbeit nachgehen können; und dass zweitens der kirchliche Segen über Youtube die geistliche Kraft verliere, während Sendungsverlust bei Stream-Konzerten hinnehmbar sei. Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation weitgehend und wies den Eilantrag ab.

Die Kläger halten die Begründung für "hanebüchen", sehen von der Justiz "die Kunst in ihrem Wesen nicht begriffen". Deswegen halten sie an ihrer weiteren Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof fest und hoffen sozusagen auf Beistand von oben.

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Quelle:
SZ vom 17.04.2021
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