Der Freistaat Bayern muss bei seinen Aktivitäten für bessere Luft in München aufs Tempo drücken. Mit zwei Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht München die Staatsregierung verpflichtet, wirksamere Maßnahmen als bisher zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Landeshauptstadt zu ergreifen.
Das Gericht drohte dem Freistaat nach Mitteilung vom Mittwoch ein Ordnungsgeld in der maximal zulässigen Höhe von 10 000 Euro an, falls er den Luftreinhalteplan nicht innerhalb eines Jahres nachbessere. Welche konkreten Maßnahmen der Freistaat nun ergreifen muss, legt das Gericht aber nicht fest. Im Vorfeld wurden verschiedene Vorschläge diskutiert, etwa eine City-Maut oder ein Verkehrsverbot.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten den Staat verklagt. Das Verwaltungsgericht bestätigt mit der jetzigen Entscheidung ein Urteil aus dem Jahr 2012.