Urteil:20-Jähriger bietet zerriebene Schmerztabletten als Kokain an

Kokain

Für das angebliche Kokain wollte der junge Mann 100 Euro pro Portion verlangen (Symbolbild).

(Foto: Christian Charisius/dpa)
  • Weil er für seinen Job auf dem Bau nicht korrekt bezahlt wurde, kam ein 20-jähriger Bulgare auf die Idee, Drogen zu verkaufen.
  • Solche hatte er aber gar nicht, deshalb zerrieb der junge Mann Schmerztabletten zu Pulver und machte sich auf den Weg in die Schillerstraße.
  • Gleich beim ersten Kunden aber hatte er Pech - der hatte zwar das Geld in der Tasche, aber auch einen Dienstausweis der Polizei.
  • Der 20-Jährige wurde nun nach Jugendstrafrecht zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt.

Von Stephan Handel

Drogenhandel ist nichts für Amateure. Diese Erfahrung musste ein 20-jähriger Bulgare machen - er kam vor dem Amtsgericht allerdings glimpflich davon. Der Grund dafür war aber nicht, dass es gar keine Betäubungsmittel waren, die er zum Kauf angeboten hatte.

Der junge Mann war nach München gekommen, weil er eine Arbeitsstelle auf dem Bau bekommen sollte. Dort wurde er nicht korrekt bezahlt, deshalb habe er wieder gekündigt, gab er vor Gericht an. Weil er kein Geld hatte und seine in München lebende Schwester nicht angetroffen hatte, kam er auf die Idee mit den Drogen. Solche hatte er aber gar nicht - deshalb zerrieb er Schmerztabletten zu Pulver, mit drei Mal 0,5 Gramm davon in der Tasche machte er sich auf den Weg in die Schillerstraße. Für das angebliche Kokain wollte er 100 Euro pro Portion verlangen.

Gleich beim ersten Kunden hatte er Pech - der hatte zwar das Geld in der Tasche, aber auch einen Dienstausweis der Polizei. Weil der Täter keinen Wohnsitz in Deutschland hat, kam er in Untersuchungshaft und blieb dort zwei Monate, bis sein Prozess an der Reihe war.

Zu leugnen gab es nichts, also räumte er die Tat ein. Strafrechtlich ist es unerheblich, dass er Schmerzmittel als Kokain verkaufen wollte: Im Urteil heißt es, er habe zwar Handel mit Betäubungsmittel-Imitaten getrieben, "jedoch wurden diese als sog. harte Droge ausgegeben".

Der 20-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. "Um dem Angeklagten das Ausmaß seiner Verfehlung deutlich vor Augen zu führen, war es erzieherisch erforderlich, gegen ihn zwei Wochen Dauerarrest zu verhängen", begründete die Richterin ihr Urteil. Allerdings: Er "befand sich über zwei Monate hinweg erstmalig in Untersuchungshaft. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Zeit bleibenden Eindruck bei ihm hinterlassen hat und ihn von künftigen Straftaten abhalten wird." Deshalb wurde die U-Haft auf den verhängten Arrest angerechnet, der Mann kam sofort frei.

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