Gericht:Die Einbrecher mit dem Saft-Trick

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Prozess gegen Männer, die mehr als 260 000 Euro erbeutet haben sollen

Von Stephan Handel

Die vier Männer auf der Anklagebank haben, sollten sie verurteilt werden, gute Chancen, als "Orangensaft-Bande" in Erinnerung zu bleiben: Bei den mehr als 30 Einbrüchen, die sie laut Anklage begangen haben sollen, verschütteten sie oft Orangensaft am Tatort, manchmal auch Limonade, Wein, Bier, Karottensaft, Milch oder Mundspülung - was halt gerade zur Hand war in den Häusern, die sie zum Zweck der illegalen Vermögensmehrung aufsuchten. Ob die Ausbreitung von Softdrinks allerdings geeignet ist, Spuren zu verwischen, wie von den Einbrechern gedacht, blieb am ersten Verhandlungstag vor Gericht noch unklar.

Naser M., 29 Jahre alt, Linidon S., 27, Ilir K., 34, und Arber S., 30, Kosovaren und Albaner, sollen die Taten in wechselnden Besetzungen begangen haben; in ganz Oberbayern bis ins Schwäbische hinein waren sie unterwegs. Insgesamt erbeuteten sie Bargeld und Wertgegenstände für mehr als 260 000 Euro, der Sachschaden beläuft sich auf mehr als 100 000 Euro. Die Methode der Wahl war dabei das so genannte "Kittfalzstechen": Die Einbrecher führen ein Werkzeug in den Spalt zwischen Fensterrahmen und Glasscheibe ein, wodurch die Scheibe entweder herausspringt oder zerbricht.

Bevor der Staatsanwalt zum Prozessauftakt die 24-seitige Anklage verlesen konnte, erlebte Gilbert Wolf, der Vorsitzende Richter, einen Moment, den er "auch noch nicht gehabt" habe, obwohl er gewiss kein Neuling auf dem Richterstuhl ist: Einer der Verteidiger stellte den Antrag, die Verhandlung für eine Woche zu unterbrechen, damit er die Gerichtsbesetzung überprüfen könne. "Ist das Ihr Ernst?" fragte Wolf, was der Anwalt entschieden bejahte. Man einigte sich schließlich darauf, vorerst weiterzumachen, weil eine so genannte Besetzungsrüge sowieso erst zum Tragen käme, wenn die Angeklagten zur Sache aussagen.

So nutzten die Beteiligten die Zeit, um ein Gespräch über die zu erwartenden Strafen zu führen. Falls die Angeklagten gestehen würden, das kam dabei heraus, müssten sie mit jeweiligen Höchststrafen zwischen zwei Jahren vier Monaten und sechs Jahren rechnen. Ob sie diesen Deal annehmen, können sie jetzt bis Donnerstag überlegen - die Verhandlung am Mittwoch wurde abgesetzt, und wenn es dann Geständnisse gibt, wäre die - wahrscheinlich sowieso korrekte - Besetzung des Gerichts für die Orangensaft-Bande sowieso nicht mehr das Problem.

© SZ vom 19.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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