Süddeutsche Zeitung

Gericht:Bewährung und Arrest

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Jugendliche wegen Randale vor Starnberger Polizeiwache verurteilt

Von Christian Deussing

Es knistert, die Anspannung ist spürbar. Denn die Entscheidung des Jugendschöffengerichts im Prozess um die Krawalle am 25. Juli 2019 vor der Starnberger Polizeiwache verzögert sich am Donnerstag um 45 Minuten: Verurteilt werden die fünf Angeklagten im Alter zwischen 16 und 20 Jahren, weil sie nach Ansicht des Gerichts Vollstreckungsbeamte tätlich angegriffen, Landfriedensbruch begangen und versucht hätten, einen Gefangenen zu befreien. Dabei handelt es sich um einen 16-jährigen Feldafinger, der sich gegen seine Festnahme vor dem Starnberger Gymnasium gewehrt hatte, einen Polizisten leicht verletzt und die Beamten laut Gericht zu unrecht falsch verdächtigt habe, von ihnen geschlagen worden zu sein. Der 16-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung und zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt - sein gleichaltriger Freund aus Herrsching zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung und ebenfalls drei Wochen Arrest. Dem Herrschinger wurde zudem versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, weil er versucht habe, einen Polizisten gegen den Kopf zu treten. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Woche Arrest, die anderen beiden kamen mit Sozialstunden davon.

Das Gericht begründete das Urteil mit den "aggressiven Handlungen" der Angeklagten aus einer Gruppe heraus. Die Staatsanwältin sprach von einem "wütenden Mob, dem zwei wehrlose Polizisten gegenüber gestanden" hätten. Sie seien in einer "lebensbedrohlichen Situation" gewesen wie auch ihre Kollegen in der nahen Wache, die gestürmt werden sollte, so die Anklägerin.

Dagegen wiesen die Anwälte die Anschuldigungen der tätlichen Angriffe auf Polizisten und die versuchte Gefangenenbefreiung zurück. Hier würde seitens der Staatsanwaltschaft offenbar versucht, generalpräventiv abzuurteilen, sagte ein Verteidiger. Ein weiterer Anwalt bezeichnete das Geschehen als "ungeplant und situative Gruppendynamik", die es zu berücksichtigen gelte - ebenso wie das Empfinden der Jugendlichen, dass hier dem damals 15-Jährigen Ungerechtes passiere.

Laut Gutachten waren die fünf Angeklagten in der Nacht erheblich angetrunken und "alkoholbedingt enthemmt". Zwei von ihnen hätten zuvor auch Cannabis konsumiert. Sämtliche Angeklagten zeigten sich reumütig und entschuldigten sich, wenn sie nicht ohnehin gleich alles eingestanden.

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Quelle:
SZ vom 25.09.2020
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