NachverdichtungGekippter Neubau im Hinterhof: Warum dieser Gerichtsbeschluss wegweisend ist

Lesezeit: 4 Min.

Um diese Bäume geht es: ein Blick in den Hinterhof in der Lindenschmitstraße, der bebaut werden soll.
Um diese Bäume geht es: ein Blick in den Hinterhof in der Lindenschmitstraße, der bebaut werden soll. (Foto: Robert Haas)

In der Lindenschmitstraße dürfen keine Townhäuser entstehen, weil dafür Bäume weichen müssten. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter spricht von einer „eklatanten Fehleinschätzung“ des städtischen Planungsreferates. Künftig könnte es öfter zu ähnlichen Klagen kommen.

Von Sebastian Krass

Aus Sicht von Naturschützern ist dieser Beschluss ein großer Erfolg, für Immobilieninvestoren kann er ein großes Problem werden: Mit seiner Entscheidung, die Baugenehmigung für drei „Townhäuser“ in einem Hinterhof an der Lindenschmitstraße 25 in Sendling vorerst zu kippen, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Weg für deutlich mehr Klagen gegen Bauvorhaben bereitet.

Zur SZ-Startseite

Nach Anwohnerbeschwerden
:Gericht stoppt Baupläne im Herzogpark

Eigentlich wollten die Eigentümer der Gebäude an der Mauerkircherstraße 17 und 19 im Hinterhof nachverdichten und aufstocken – unter Protesten der Anwohner. Nun signalisiert das Gericht: So bald darf dort wohl gar nichts gebaut werden.

Von Sebastian Krass

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Gutscheine: