Süddeutsche Zeitung

Gericht:20-Jähriger hängt Nacktfotos seiner Exfreundin auf

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Von Christian Rost

Mit Kränkungen kann Michael D. ( Name geändert) nicht umgehen. Vor vier Jahren hat der junge Mann einem Bekannten einfach etwas geklaut, um sich bei ihm wegen einer Lappalie zu rächen. Und im vergangenen Jahr, als sich die Freundin des 20-Jährigen einem anderen zuwandte, wählte D. eine noch viel perfidere Methode, um es ihr heimzuzahlen. Er hängte auf offener Straße Nacktbilder von ihr auf. Wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Beleidigung musste sich der Auszubildende am Montag vor dem Münchner Jugendgericht verantworten.

Michael D. hat noch immer eine Mordswut im Bauch, wenn er von seiner damaligen Freundin spricht. "Ich war stinksauer. Sie hat mich die ganze Zeit verarscht. Als ich mit meinen Eltern im Urlaub war, hat sie sich eine Flirt-App heruntergeladen und andere Typen getroffen", sagt der Angeklagte. Bei Richterin Kirsten Eminger kommt das nicht gut an, sie stellt fest: "Ihnen fehlt jede Einsicht und Reue."

Immerhin gesteht D. die Racheaktion an seiner Freundin. Nach der Trennung von ihr im August 2015 brachte er am Harras Graffiti mit ihrem Nachnamen und Beschimpfungen ("Schlampe", "Hure") an. Daneben verschickte er an Bekannte mit dem Internet-Messenger Whatsapp Nacktfotos von seiner Ex-Freundin. Die Bilder druckte er auch aus und klebte sie auf Verkehrsschilder im Bereich zwischen Harras und Westpark. Das Ziel des Angeklagten sei gewesen, seine Ex-Freundin "größtmöglich zu schädigen", so die Vorsitzende.

Die Staatsanwaltschaft hielt für den wegen Diebstahls und Sachbeschädigung vorbestraften D. einen zweiwöchigen Dauerarrest für angemessen. Der Angeklagte selbst, der ohne Verteidiger erschienen war, stellte keine Forderung. Die Richterin verhängte den zweiwöchigen Arrest und verpflichtete D. zusätzlich, einen Internetkurs "Korrekt im Web" und Beratungsgespräche für Männer zu besuchen. Wenn D. sich nicht rasch ändere, so Eminger, "sehe ich schwarz".

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Quelle:
SZ vom 26.07.2016
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