Urteil nach GewaltexzessAls sie drei Männer zur Rede stellte, stießen sie ihren Partner durch eine Schaufensterscheibe

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Die Urteile gegen die drei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung lauteten auf fünf Jahre und fünf Monate Haft, zweimal gab es Bewährungsstrafen von jeweils eineinhalb Jahren.
Die Urteile gegen die drei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung lauteten auf fünf Jahre und fünf Monate Haft, zweimal gab es Bewährungsstrafen von jeweils eineinhalb Jahren. Sven Hoppe/dpa
  • Drei Männer verprügelten am 3. Mai 2024 in München einen 56-jährigen Manager und stießen ihn durch eine Schaufensterscheibe.
  • Das Opfer erlitt schwere Gesichtsverletzungen und musste mit circa 200 Stichen genäht werden, seine Nase wurde fast vollständig abgetrennt.
  • Das Landgericht verurteilte den Haupttäter zu fünf Jahren und fünf Monaten Haft, die beiden anderen zu Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren.
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Mit 200 Stichen musste der Manager nach der brutalen Attacke im Gesicht genäht werden. Nun hat das Landgericht die Angreifer verurteilt – zu Haft-, aber auch zu Bewährungsstrafen.

Von Andreas Salch

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Es waren nur wenige Augenblicke und aus einer Lappalie wurde eine Tragödie. Kurz vor Mitternacht am 3. Mai 2024 begleitete Dirk W. seine Lebensgefährtin Sabine L. (Namen geändert) zu deren Wohnung in einem Anwesen in der Maxvorstadt. Im Eingangsbereich sahen sie drei junge Männer. Einer von ihnen urinierte neben eine Mülltonne. Sabine L. fragte ihn, was das soll. Die drei lachten nur. Doch die Stimmung schlug um und heizte sich auf. Es kam zu einem Streitgespräch. Sabine L. fing an zu schreien. Dann nahm das Unheil seinen Lauf.

Luca B. und die beiden Brüder Kevin und Kristi G. gingen auf Sabine L. und deren Lebensgefährten zu, drängten den damals 56-Jährigen in einen Gang im Eingangsbereich und droschen auf ihn ein. So zumindest hatte Sabine L. die Attacke im Prozess gegen Luca B. und seine beiden Bekannten vor der 10. Strafkammer am Landgericht München I geschildert. Die Richterinnen und Richter glaubten ihr und auch den Angaben von Dirk W. und Zeugen, die das Geschehen beobachtet hatten.

Der heute 58-jährige Manager Dirk W. sagte, es habe gegen ihn „Tritte gehagelt“, nachdem er zu Boden gegangen war. Auch Sabine L. wurde zu Boden gestoßen und dadurch erheblich verletzt. Als sie wieder aufgestanden sei, habe sie ihren im Gesicht blutenden Lebensgefährten gesehen. Laut den Angaben der inzwischen 52-Jährigen hatte Luca B. Dirk W. gepackt und gegen die Scheibe eines Geschäftes geschubst. Durch die Glassplitter erlitt der Manager unter anderem zwei Schnitte an der Schädeldecke des Hinterkopfes. Seine Nase und die Oberlippe wurden fast vollständig abgetrennt. Sein Gesicht musste mit circa 200 Stichen genäht werden. Die teilamputierte Nase konnten Ärzte wieder annähen. Beide Opfer litten psychisch bis heute unter den Folgen der Attacke, so ihre Anwälte Jürgen Hadinger und Christina Keil, die sie in dem Prozess vertraten.

Luca B. ist bereits sechsfach vorbestraft. Unter anderem wurde er 2019 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Für den Angriff auf Dirk W. und seine Lebensgefährtin verhängten die Richterinnen und Richter der 10. Strafkammer nun fünf Jahre und fünf Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Die beiden mitangeklagten Brüder Kevin und Kristi G. wurden ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, kamen jedoch mit Bewährungsstrafen von jeweils eineinhalb Jahren davon.

Die Verteidigerinnen der Angeklagten, Rechtsanwältin Julia Weinmann und ihre Kolleginnen Ricarda Lang und Johanna Braun, gingen in ihren Plädoyers unter anderem davon aus, dass die Auseinandersetzung nicht mehr rekonstruierbar sei. Jede der drei Anwältinnen forderte deshalb einen Freispruch für ihren Mandanten.

Aus Sicht der Kammer seien die beiden Hauptbelastungszeugen, Dirk W. und seine Lebensgefährtin jedoch glaubwürdig und ihre Aussagen glaubhaft, stellte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung fest. Beide hätten das Geschehen „plausibel und detailreich“ geschildert und seien bei ihren Aussagen vor Gericht „völlig fokussiert“ gewesen. Die Verteidigung hatte ihnen indes „Belastungseifer“ unterstellt.

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