Süddeutsche Zeitung

Gebührenfahnder der GEZ:Kontrolleur im Schlafzimmer

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Ein GEZ-Kontrolleur ist in München unbemerkt bis in ein Schlafzimmer durchmarschiert. Doch auch für den Gebührenfahnder gelten Gesetze: Auf der Suche nach nicht angemeldeten Fernsehgeräten darf er nicht gewaltsam in Wohnungen eindringen - und steht nun wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht.

Christian Rost

Die Zeiten, als noch Peilwagen durch die Straßen fuhren, um Schwarzseher zu orten, sind längst vorbei. Seit Kabel und digitale Funktechnik den analogen Fernsehempfang abgelöst haben, muss sich die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland - besser bekannt unter dem Kürzel GEZ - wieder ganz auf ihre Kontrolleure vor Ort verlassen. Hausbesuche sind für die selbständig tätigen Gebührenfahnder täglich Brot.

Ganz offensichtlich gibt es in diesem Gewerbe auch schwarze Schafe, die auf der Suche nach Schwarzsehern oder -hörern vor strafrechtlich relevanten Methoden nicht zurückschrecken, wie ein Beispiel zeigt: Am Münchner Amtsgericht musste sich am Dienstag ein Kontrolleur wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung verantworten.

Der 47-Jährige nahm im September 2011 die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Dachauer Straße unter die Lupe. Einer 28-jährigen Kroatin fiel der Mann schon auf, als er bei der Nachbarin klingelte, sie kümmerte sich aber nicht weiter um ihn. Die Frau war gerade aus dem Urlaub zurückgekommen und musste dringend im Treppenhaus Blumen gießen. "Zwei bis drei Minuten", wie die Hausfrau der Vorsitzenden Richterin Karin Jung berichtete, habe sie deshalb ihre offene Wohnungstür nicht im Auge gehabt.

Bis ins Schlafzimmer durchmarschiert

In dieser Zeit muss sich der GEZ-Kontrolleur, der keinerlei hoheitliche Befugnisse hat, unbemerkt in die Wohnung geschlichen haben, bis ins Schlafzimmer durchmarschiert sein, um sich die Marke des dort stehenden Fernsehers zu notieren. Jedenfalls war in seinem Protokoll plötzlich unter Rubrik Fernsehgerät der Name "Techwood" notiert.

Mit dem Beweis, das sich ein nicht angemeldetes Fernsehgerät in der Wohnung befindet, baute sich Manfred M. schließlich an der Wohnungstür vor der schwangeren Frau auf. Eine vernünftige Verständigung der beiden war kaum möglich, zumal die eingeschüchterte Frau kaum Deutsch spricht und nur gestikulierend auf ihren Mann verweisen konnte, der gerade beim Arzt war.

Sie versuchte dem Kontrolleur, dies klarzumachen, und bat ihn, am nächsten Tag wiederzukommen. Doch so schnell gab M., ein großer, sportlicher Typ mit kurz geschorenen grauen Haaren, nicht auf. Er wollte den Fall offensichtlich abschließen, wozu ihm noch die Unterschrift der Frau auf seinem Kontrollprotokoll fehlte. "Er hat Druck gemacht, hat etwas von Strafen erzählt, dann habe ich unterschrieben", sagte die Zeugin.

Dass der Kontrolleur sie letztlich zur Unterschrift genötigt hatte, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, ließ sich nicht nachweisen. Für die Richterin stand nach einer kurzen Beweisaufnahme aber der Hausfriedensbruch fest. Der über die GEZ-Methoden hellauf empörte 25-jährige Ehemann der betroffenen Frau hatte nämlich mit Fotos eindeutig dargelegt, dass Manfred M. in der Wohnung gewesen sein muss, um den Fernseher überhaupt zu Gesicht zu bekommen.

"Von der Tür aus kann man das Gerät nicht sehen", widersprach der Ehemann dem Kontrolleur, der angegeben hatte, höchstens "ein, zwei Schritte" in der Wohnung gewesen zu sein. "Er hat die Situation eiskalt ausgenützt", ärgerte sich der Mann, der Besuch sei außerdem überflüssig gewesen. Weil er damals Hartz IV bezogen habe, sei er ohnehin von der Rundfunkgebühr befreit gewesen.

Der bislang unbescholtene Kontrolleur kam mit einem blauen Auge davon. Gegen 200 Euro Geldauflage stellte die Richterin das Verfahren ein. "Es ist klar, dass sie ihren Job machen müssen und dass das mit der Überrumpelungsmethode am besten funktioniert", sagte die Vorsitzende. So gehe es aber nicht.

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Quelle:
SZ vom 08.02.2012
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