Gauting:Nach verpatzter Fahrprüfung: 18-Jähriger rammt Haushälterin Messer in Rücken

  • Im November 2015 fällt ein 18-Jähriger aus Gauting durch die praktische Führerscheinprüfung.
  • Als er nach Hause kommt, sticht er der 68 Jahre alten Haushälterin ein Küchenmesser in den Rücken.
  • Die Haushälterin überlebte nur dank einer Notoperation. Nun muss sich der 18-Jährige vor dem Landgericht München II wegen versuchten Mordes verantworten.

Von Andreas Salch

Fast soll er einen Menschen getötet haben: Ein heute 18-Jähriger aus Gauting im Landkreis Starnberg stach plötzlich auf die 68 Jahre alte Haushälterin seines Vaters ein. Motiv für die Bluttat am 11. November vergangenen Jahres war angeblich Wut. Aus Wut darüber, dass er am Vormittag jenes Tages durch die praktische Führerscheinprüfung gefallen war, stieß der damals 17-Jährige der Haushälterin ein Küchenmesser in den Rücken. Die Frau überlebte die Attacke nur dank einer Notoperation.

Der Schüler sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Seit diesem Dienstag muss er sich für die Messerattacke vor der ersten Jugendstrafkammer am Landgericht München II verantworten. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war. Dem Vernehmen nach jedoch soll der 18-Jährige bereits zum Auftakt des Prozesses ein Geständnis abgelegt haben. Die Haushälterin tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Sie ist nach wie vor schwer traumatisiert. Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes drohen dem Schüler nach Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft.

Auch nach der Attacke holt er zunächst keine Hilfe

Zum Zeitpunkt der Tat hielt sich der Angeklagte in seinem Zimmer auf. Sein Vater war außer Haus. Die Mutter des 18-Jährigen lebt in München. Die Haushälterin kennt der Schüler bereits seit vielen Jahren. Am späten Vormittag des 11. November 2015 hatte die 68-Jährige dem Angeklagten sogar noch Mut für die bevorstehende Führerscheinprüfung zugesprochen. Dass dieser am Morgen durchgefallen war, wusste sie nicht. Als die Haushälterin dann auf dem Boden kniete, um mit einem Staubsauger Insekten zu entfernen, stand der Angeklagte hinter ihr und stach unvermittelt mit einem Küchenmesser auf sie ein. Die Klinge drang unterhalb des rechten Schulterblatts in den Rücken der Frau ein.

Daraufhin drehte sich die 68-Jährige um und fragte den Schüler, warum er das getan habe. Dieser lief aus dem Zimmer. Doch nicht um Hilfe zu holen. Vielmehr hielt er von außen für mehrere Minuten die Türe zu. Schließlich rannte der Angeklagte aus dem Haus und fuhr mit einer S-Bahn nach München zu seiner Mutter. Als sie von ihrem Sohn erfuhr, was geschehen war, alarmierte sie die Polizei.

Für den Prozess vor der Jugendstrafkammer am Landgericht München II sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Neben einem Rechtsmediziner hat die Kammer als weitere Sachverständige den Psychologen und Psychotherapeuten Günther Lauber sowie den Ärztlichen Direktor des Heckscher Klinikums für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Franz Joseph Freisleder, geladen. Ein Urteil in dem Prozess soll nach bisherigem Stand am kommenden Montag, 31. Oktober, verkündet werden. Vermutlich geschieht auch dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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