Nymphenburg:In Sorge um den Gartenstadt-Charakter

Stadt will durch einen Bebauungsplan eine extreme Nachverdichtung im Geviert zwischen Zuccali-, Brunhilden- und Richildenstraße verhindern.

Von Ellen Draxel

Nachverdichtung ist in München ein heikles Thema. Bei der Frage, ob Bauanträge für Innenhöfe und Gärten genehmigt werden sollen, scheiden sich die Geister: Einerseits ist bezahlbarer Wohnraum in der Bayernmetropole ein rares Gut. Andererseits droht Überhitzung, wenn zu viel Grün, insbesondere Bäume, für neue Bauten weichen müssen. Kommen dann noch historisch gewachsene Strukturen dazu, in die möglicherweise sogar der Denkmalschutz involviert ist, wird es besonders kompliziert.

Das Geviert zwischen Zuccali-, Brunhilden- und Richildenstraße in Nymphenburg ist solch ein komplexer Fall. In dem direkt an den Nymphenburger Schlosspark angrenzenden Gebiet stehen villenähnliche Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser, von denen einige denkmalgeschützt und mehr als hundert Jahre alt sind. Die privaten Gärten gleichen Parks, 135 der rund 190 teils sehr alten, ortsbildprägenden Bäume stuft die Stadt als "vital und daher erhaltenswert" ein.

Diesen Gartenstadt-Charakter will die Kommune unbedingt erhalten wissen. Deshalb soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der die vorhandene städtebauliche und freiräumliche Struktur festschreibt. Zuvor war bereits ein Bauantrag, der die Nachverdichtung einer Gartenfläche zum Ziel hatte, aus bauordnungs-, denkmal- und naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt worden. Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg, im Rahmen des Billigungsverfahrens anzuhören, befürwortet dieses planungsrechtliche Instrument in dem konkreten Fall. Zumal es hier nicht darum gehe, Wohnraummangel zu kompensieren, wie Gremiumschefin Anna Hanusch (Grüne) betont.

Eine Patentlösung, sagt die Vorsitzende des Unterausschusses Bau und Stadtplanung, Gudrun Piesczek (CSU), sei dieses Vorgehen aber nicht. Denn die Vorgabe, den Garten nicht weiter bebauen zu dürfen, bedeute "einen erheblichen Eingriff ins Eigentumsrecht und eine Wertminderung des Grundstücks".

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