Das erste Windrad auf Fürstenfeldbrucker Stadtgebiet nimmt Konturen an – das Projekt der in Puchheim ansässigen Bürgerenergiegenossenschaft „Sonnensegler“ hat eine weitere Hürde genommen: Der Planungsausschuss des Stadtrats stimmte am Mittwoch dem positiven Vorbescheid für das Projekt zu, letztlich muss der Landkreis unter Beteiligung weiterer Behörden und Akteure bis März entscheiden. Sollte es im Zuge des Genehmigungsprocederes nicht zu den in solchen Verfahren durchaus üblichen Verzögerungen kommen, könnte die bis zur oberen Flügelspitze 250 Meter messende Anlage Ende 2027 in Betrieb gehen. Sie würde mit einer Spitzenleistung von sechs Megawatt etwa 5000 Haushalte mit Strom versorgen und damit genauso viele wie die beiden bislang einzigen Windräder im Landkreis bei Mammendorf und bei Malching zusammen. Bürgern wollen die Sonnensegler Beteiligungen anbieten, bevorzugt jenen aus Fürstenfeldbruck, Landsberied, Aich und Puch.
Im Westen der Stadt wäre wohl Platz für insgesamt sieben bis neun Anlagen
Im Ausschuss wurde deutlich, dass die Stadt sich auf juristisch unwegsames Gelände wagen würde, wenn sie dem Projekt ihre Zustimmung verweigert. Denn das Windrad ist zwischen Staatsstraße 2054, Stadtgrenze und Landsberied geplant. Auf einer Fläche im Rothschwaiger Forst, die als privilegiert gilt. Insgesamt dürfte es zwischen Fürstenfeldbruck und den Ortsteilen Aich und Puch Platz geben für sieben bis neun Anlagen. Die Stadt weist in diesem Bereich in Kooperation mit dem Regionalen Planungsverband drei „Konzentrationsflächen“ aus, die für den Bau von Windrädern reserviert sind.
Ein möglicher „Wildwuchs“ jenseits dieser Flächen soll durch den Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergieanlagen (WEA) im westlichen Stadtgebiet“ ausgeschlossen werden. Die Stadt würde gerne generell die Stadtwerke auf diesen Flächen zum Zuge kommen lassen. Die Sonnensegler waren in dem Verfahren „nach dem Windhundprinzip“ allerdings schneller, haben bereits Pläne und Gutachten eingereicht und für eine Anlage den Antrag auf Vorbescheid gestellt. Die Stadtwerke könnten, so das Angebot der Genossenschaft, als Juniorpartner in Form einer Kooperation einsteigen.
Ob sich die Sonnensegler mit einem Kniff noch ausbremsen ließen, ist höchst umstritten
Umstritten ist, ob die Stadt es schaffen würde, das Projekt der Sonnensegler so lange zu blockieren, bis der Bebauungsplan in Kraft getreten ist. Dieser fordert eine effiziente Nutzung der Flächen. Und die Stadtwerke würden auf dem südlichen Areal zwei Windräder errichten. Im Vergleich mit der einen Anlage der Sonnensegler somit „effizienter“. Könnte die Stadt mit dem Instrument der Veränderungssperre also die Privilegierung aushebeln und die Sonnensegler ausbremsen, um anschließend den eigenen Stadtwerken doch noch den Zuschlag zu geben für die südlichste der drei Konzentrationsflächen? Mehrheitlich entschieden sich die Stadträte nach einer Debatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit letztlich gegen diesen halbseidenen Schachzug. Für die Stadtwerke muss das auf der südlichen Fläche offenbar nicht unbedingt das Aus bedeuten: Nach Berechnungen der Sonnensegler wäre dort Platz für insgesamt drei Windräder.
Die Denkmalschutzbehörde muss wegen der Nähe zum Kloster zustimmen
Seine Zustimmung zum Vorbescheid hat der Planungsausschuss an Auflagen geknüpft. So darf das Landesamt für Denkmalpflege keine gravierenden Vorbehalte geltend machen. Denn das Windrad wäre nur etwa 2,8 Kilometer entfernt vom Kloster. Fürstenfeld zählt zum Kreis der hundert bedeutendsten Bauwerke Bayerns, für die die Staatsregierung einen Mindestabstand von 2,5 Kilometern festgelegt hat. Darüber hinaus ist jedes Vorhaben individuell zu prüfen.
Den Stadtwerken hatte eben jener Denkmalschutz vor einigen Jahren einen Strich durch die Rechnung gemacht: Im Oktober 2014 kassierte das Verwaltungsgericht die Pläne für das dritte geplante Windrad bei Puch, weil dieses die Sicht von einem früheren Pilgerweg aus auf den Kirchturm von Sankt Sebastian zu stark beeinträchtigt hätte. Damals gab es noch höhere Hürden für den Bau von Windrädern.
Mittlerweile wurde auch die 10-H-Regel gelockert, die in Bayern ursprünglich die zehnfache Höhe eines Windrads als Mindestabstand zur nächsten Siedlung festlegte. In den „Vorranggebieten“ für die Windkraft sowie auf Standorten in Wäldern genügen nun in der Regel Abstände von 800 bis tausend Meter. Sonnensegler-Vorstand Stefan Eibl zufolge belegt ein Gutachten, dass das Projekt mit dem Denkmalschutz vereinbar ist.

Fürstenfeldbruck:Rückenwind für Windräder
In dem vom Stadtrat eingeleiteten Bauleitverfahren werden nun geeignete Flächen festgelegt und Standorte näher untersucht - unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Andreas Lohde (CSU) äußerte sich in der Ausschusssitzung kritisch über einen Standort so nah am Kloster und verwies auf Alternativen zwischen Aich und Puch. Mit Blick auf weitere Projekte und der Bedeutung des Klosters warnte er vor einer „Umzingelungssituation“. Karl Danke (BBV) lehnt den Standort ab, weil er im Wald liegt. Theresa Hannig (Grüne) und Alexa Zierl (ÖDP) bekannten sich hingegen ausdrücklich zu dem Projekt der Sonnensegler und wollen bei der Windkraft aufs Tempo drücken. Für die Stadtwerke blieben genügend andere Standorte, so Zierl.