Gerade noch rechtzeitig zum Volksfestauftakt hat der Fürstenfeldbrucker Stadtrat einem Ärgernis den Riegel vorgeschoben: Er verbannt die Wildbiesler aus dem öffentlichen Raum auch jenseits des engeren Festgeländes. Jedenfalls versucht er es. Denn ob sich alle Gäste auf dem Heimweg nach der dritten oder vierten oder fünften Mass von dem in die städtische Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungsverordnung (RRSV) unter Paragraf 3, Absatz 2 eingefügten Punkt d beeindrucken lassen, sich mit brummendem Schädel überhaupt noch an die amtliche Bekanntmachung der novellierten RRSV erinnern, ist nicht mit Gewissheit zu sagen. Dennoch: Die Polizei hat nun auch jenseits des Volksfestplatzes auf Stadtgebiet eine Handhabe, kann auf "das Verbot, die Notdurft im öffentlichen Raum zu verrichten" pochen - und ein saftiges Bußgeld fürs Biesln in Bruck verhängen. Als Orientierung könnte die Landeshauptstadt dienen. Rund ums Münchner Oktoberfest kann Wildbiesln längst mit einem Bußgeld von hundert Euro geahndet werden. Die in der Nachbarschaft wohnenden, leidgeplagten Bürger jedenfalls werden den einstimmig gefassten Beschluss begrüßen.
Mitten in Fürstenfeldbruck:Bußgeld für Biesler
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Sich auf dem Heimweg vom Volksfest in die Büsche schlagen? Das kann teuer werden!
Kolumne von Stefan Salger
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