Süddeutsche Zeitung

Wegen des Verdachts der Tierquälerei:Prozess gegen Schlachthof-Metzger

Das Amtsgericht erlässt Geldstrafen gegen drei Mitarbeiter und den Amtstierarzt. Das Verfahren gegen den Kreisrat und ehemaligen Geschäftsführer Max Keil wird mangels Tatnachweis eingestellt

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz Strafbefehle zwischen 60 und 150 Tagessätzen gegen drei frühere Mitarbeiter des Brucker Schlachthofs sowie den zuständigen Amtstierarzt erlassen. Einer der Betroffenen habe seine Strafe in Höhe von insgesamt 6300 Euro akzeptiert, die anderen hätten Einspruch eingelegt, erklärte Richter Christoph Schütte. Das Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer der GmbH & Co. KG, Max Keil, hat die Staatsanwaltschaft München II mangels Tatnachweis eingestellt.

Anfang Mai 2017 hatten Tierrechtler der Soko Tierschutz Videos veröffentlicht, die den Verdacht der Tierquälerei sowie Verstöße gegen die Hygiene nahelegen. Zu sehen ist etwa, wie ein Metzger mit Stiefeln über Schweine läuft oder einem Rind der Schwanz umgebogen wird, was sehr schmerzhaft ist. Bewegungen mancher Tiere ließen den Verdacht aufkommen, sie seien vor der Schlachtung nicht richtig betäubt worden. Einige Tage nach der Veröffentlichung wurde der Schlachthof geschlossen. Die Soko Tierschutz erstattete Anzeige. Polizei und Staatsanwalt ermittelten monatelang, Anfang November verschickte die Staatsanwaltschaft die Strafbefehlsanträge und stellte das Verfahren gegen Keil ein. Zwei Mitarbeiter des Schlachthofes sowie der Amtstierarzt, gegen den eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro verhängt worden ist, haben Einspruch eingelegt, teilte das Gericht mit. In diesen Fällen wird es zur öffentlichen Verhandlung kommen. Ein Termin steht noch nicht fest.

Dem Metzger, der seine Strafe angenommen hat, wurden Schläge mit einer Metallgittertüre, Tritte gegen den Kopf eines Schafes, der Einsatz eines Elektrotreibers gegen ein Rind sowie der Einsatz einer für Rinder nicht zugelassenen Elektrobetäubungszange zur Last gelegt. Er habe den Tieren damit "vorsätzlich länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt", urteilte das Gericht.

"Wir hätten uns gewünscht, dass die mangelhafte Betäubung angegangen wird, denn das verursacht das meiste Leid", sagte ein Sprecher der Soko. Aber an das Problem traue sich kein Staatsanwalt ran, denn das würde Kreise ziehen. Die Einstellung des Verfahrens gegen den vormaligen Geschäftsführer wertete der Sprecher als "aus verschiedenen Gründen fadenscheinig, denn das Bildmaterial beweist, dass Keil vor Ort war, sogar Zeuge eines Rechtsbruches wurde und nicht eingriff". Zumindest müsse er gesehen haben, wenn Tiere kein Futter hatten. Als Geschäftsführer habe er obendrein Verantwortung getragen, "aber die will man im Fall des Politikers Keil auf die niederen Ebenen abstreifen".

Keil sagte dazu, er sei weder über die Eröffnung noch die Einstellung von der Staatsanwaltschaft informiert worden. Scharf kritisiert wird von der Soko Tierschutz, dass Engelbert Jais als Entlastungszeuge herangezogen worden sei. "Das macht das Ganze noch unglaubwürdiger." Jais sagte der SZ, Keil sei kein Metzger und bei den Schlachtungen nicht dabei gewesen, er habe ihn auf den Videoaufnahmen auch nicht in solchen Situationen identifizieren können.

1998 war Jais einer der Mitgründer des Schlachthofes und ist Teilhaber. Als Obermeister der Metzgerinnung versprach er nach Bekanntwerden der Vorfälle Aufklärung und Neuanfang. Bald darauf übernahm er die Geschäftsführung. Unter seiner Regie wurden rund 120 000 Euro für Umbauten investiert, um diverse Auflagen zu erfüllen, die die Behörden schon länger moniert hatten. Zum Jahresanfang erhielt der Schlachthof in der Hasenheide wieder eine Zulassung von der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV). Seitdem habe der Schlachthof einen Teil seiner Kunden zurückgewinnen können, sagte Jais. "Wir sind auf einem guten Weg, mehr können wir derzeit gar nicht schaffen."

Die KBLV hat bei ihren Kontrollen nur "punktuell Mängel festgestellt", die vom Betrieb kurzfristig behoben wurden, erklärte Pressesprecher Henning Brinkmann. In einem Fall habe man wegen Nichteinhaltung von Hygienevorschriften ein Bußgeld gegen einen Mitarbeiter verhängt. Die Betäubungsfrage beschäftigt die Juristen inzwischen in anderer Form. Landratsamt und Schlachthof haben unterschiedliche Auffassungen ob Zuckungen von Schweinen am Haken als Reflex oder Schnappatmung zu bewerten sind. "Es geht um den richtigen Zeitpunkt des Nachbetäubens ", sagte Ines Roellecke, Sprecherin des Landratsamts. Gegen eine Auflage habe der Betrieb geklagt, nun muss ein Gericht die Frage klären.

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Quelle:
SZ vom 20.12.2018
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