Vor geschlossenen Türen:Wettbüro unerwünscht

Olching versucht die Ansiedlung eines Buchmachers in der Hauptstraße mit Hilfe des Baurechts zu verhindern.

Karl-Wilhelm Götte

"Bet3000" steht auf der großen Milchglasscheibe des Gebäudes in der Olchinger Hauptstraße 74b. Doch die Tür bleibt bis auf weiteres geschlossen, denn der Bauausschuss des Gemeinderates hat die Ansiedlung eines Wettbüros mit Bistro einstimmig abgelehnt, weil er dieses als Vergnügungsstätte qualifiziert, die im dortigen Mischgebiet - mit Gewerbe, aber auch Wohnen - nichts zu suchen hat. Jetzt muss wohl das Landratsamt in Fürstenfeldbruck entscheiden, ob das negative Votum des Olchinger Bauausschusses schlüssig ist.

Olching: Wettbuero Bet 3000

Das Wettbüro in der Olchinger Hauptstraße darf seine Pforten zumindest vorerst nicht öffnen. Die Gemeinde wertet es als Vergnügungsstätte, die in diesem Bereich nicht zugelassen ist.

(Foto: Johannes Simon)

Neben dem geplanten Wettbüro sind in dem kleinen Geschäftsrondell bereits ein Haarstudio, ein Nagelstudio und ein Anbieter von Krankengymnastik untergebracht. Im ersten Stock des Gebäudes befinden sich Wohnungen. Im Nebenhaus residiert das Restaurant "Cantina". Laut Antrag des Betreibers sollten die Kunden in seinen Räumen auf den Ausgang von Fußball-, Handball- oder Basketballspielen wetten können und sich in dem durch eine Schiebetür abgegrenzten Bistro aus Automaten verköstigen können.

Wettbüros können laut einer vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BVGH) Ende April getroffenen Eilentscheidung nicht mehr unter Verweis auf das staatliche Glücksspielmonopol abgelehnt werden. Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag, auf dessen Eckpunkte sich fast alle Ministerpräsidenten jüngst geeinigt haben und der im Januar 2012 in Kraft treten soll, steht damit auf tönernen Füßen. Er sieht zwar eine Liberalisierung der Sportwetten vor, Konzessionen sollen aber nur an sieben bundesweit tätige Anbieter vergeben werden. Doch auch der BVGH hat betont, dass Wettbüros grundsätzlich der Genehmigung durch die Kommunen bedürfen.

Und genau da setzt nun Olching an. Die Gemeinde nutzt das Baurecht als Hebel. Das Wettbüro wird laut Bauamtsleiterin Gerhild Vonhold als Vergnügungsstätte klassifiziert-die in diesem Bereich der Hauptstraße nicht zulässig sei. Erst einmal ging es um die Definition für eine Vergnügungsstätte. Das Bauamt griff auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg aus dem Jahre 2007 zurück. Eine Vergnügungsstätte sei dann gegeben, so der Tenor des Beschlusses, wenn nicht nur Gelegenheit zur Abgabe von Wetten und zur Entgegennahme von Gewinnen, sondern zu einem wesentlichen Teil auch zur Unterhaltung und zum Spiel in der Zeit bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses aktueller Wetten geboten werde.

Das Bauamt räumte in seiner Sitzungsvorlage ein, dass es noch keine Rechtssicherheit gebe, weil keine höchstrichterliche Entscheidung vorliege. Die geplante Nutzungsänderung, also eine Vergnügungsstätte, würde jedoch dem gültigen Bebauungsplan widersprechen, so die Argumentation. In diesem Mischgebiet seien wegen möglicher Lärmbelästigung in den Abendstunden nicht nur Vergnügungsstätten, sondern auch Spielsalons und Spielhallen ausgeschlossen. Hilfsweise hatte das Bauamt auch die nicht vorhandenen vier Parkplätze als Ablehnungsgrund angeführt.

Schlechte Karten hatte der Wettbürobetreiber in spé beim Bauausschuss auch deshalb, weil er bereits vor dem Entscheid über den Bauantrag mit dem Umbau begonnen hatte. Olching ließ daraufhin die Baukontrolle des Brucker Landsratsamts anrücken, die dann einen Baustopp verfügte.

CSU-Fraktionssprecher Tomas Bauer rechnet damit, dass der Bauwerber jetzt versucht, die Zustimmung zum Bauantrag beim Landratsamt zu bekommen. Bauer wollte, wie seine Ausschusskollegen, keinen Präzedenzfall schaffen. "Dann hätten wir demnächst auch eine Spielhalle im Mischgebiet nicht mehr ablehnen können", sagte der CSU-Politiker der SZ.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: