Landgericht München:Bewährungsstrafe nach Mordversuch

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45-Jähriger kann Untersuchungshaft verlassen. Er hatte nach einem Streit über einen Autokauf einen Kollegen angegriffen

Von Ariane Lindenbach, Maisach

Zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes lautet das Urteil einer Schwurgerichtskammer am Landgericht München II gegen Thomas Sch., die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der 45-Jährige war im Juli 2020 an seiner Arbeitsstätte in Maisach mit einer Eisenstange auf einen Kollegen losgegangen und hatte ihn so lange gewürgt, bis dieser kaum noch Luft bekam und Todesangst verspürte. Bis heute leidet der 38-Jährige wegen des Angriffs an einer posttraumatischen Belastungsstörung, damals hatte er außerdem unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma sowie ein Kehlkopftrauma erlitten. Der Angeklagte war nach der Tat in Untersuchungshaft gekommen. Dort hat er sich beim Sturz aus einem Hochbett eine Querschnittslähmung zugezogen.

Auslöser für die Tat war ein Kaufvertrag über ein Auto, den die beiden Kollegen miteinander geschlossen hatten. Kurz nach Abschluss ist es zu Unstimmigkeiten über die Vertragserfüllung gekommen, die zunächst über Tage hinweg verbal ausgefochten wurden. Doch am 10. Juli vor zwei Jahren eskalierte die Situation. Nach Schichtende gegen 14 Uhr verließ der Angeklagte den Betrieb, betrank sich und kehrte gegen 20.30 Uhr zurück, um den 38-Jährigen anzugreifen. Mit einem länglichen Metallteil schlug der 45-Jährige auf Kopf, Rücken und Arme seines Kollegen ein und würgte ihn schließlich, bis dieser Atemnot und Todesangst verspürte. Dennoch konnte sich der Angegriffene losreißen und sich in einem angrenzenden Büro in Sicherheit bringen.

Aufgrund seiner Querschnittslähmung musste Thomas Sch. zum Prozess auf einer Trage transportiert sowie von zwei Pflegern und einer Pflegerin begleitet werden. Für die Dauer der Verhandlung war im Gerichtssaal ein Krankenbett aufgestellt. Der Angeklagte befand sich seit 14. Juli 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim. Mit dem Urteil der Schwurgerichtskammer endet die Haft unverzüglich. Allerdings kehrt Thomas Sch. stark verändert zurück in die Freiheit. Er ist von der Brust abwärts querschnittsgelähmt, seine Arme und Hände kann er nur noch ein wenig bewegen. Wie es damals in der Einzelzelle zu dem Unfall kam, bei dem er offenbar kopfüber aus dem Hochbett fiel und für drei Wochen das Bewusstsein verlor, ist nach wie vor nicht geklärt.

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