Verpflegung in Kitas:Fehlzeiten, die Geld kosten

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Wenn die Kleinen krank sind und zu Hause bleiben müssen, sollten Eltern nicht für das Essen in der Kita zahlen müssen. Die Erstattung ist in kommunalen Betreuungseinrichtungen aber sehr unterschiedlich

Von Katharina Knaut, Olching

Am Abend lief dem Kleinen bereits die Nase, in der Nacht kam das Fieber. An einen Besuch der Kita in den nächsten Tagen ist nicht zu denken. Kosten fallen für Familien dennoch an: Unter anderem für das verpasste Mittagessen, auch wenn das Kind nicht daran teilnehmen konnte. Doch ab wann erhalten Eltern das Geld für die ausgefallene Mahlzeit zurück?

Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit die Stadt Olching. Der Hauptausschuss stimmte kürzlich für eine Satzungsänderung, um bei der Erhebung der Verpflegungsgebühren klarere Verhältnisse zu schaffen: Eltern, deren Kind unbeabsichtigt nicht in die Kita kommen kann, sollen das Essensgeld eher erstattet bekommen. Kann das Kind wegen Krankheit länger als zwei Wochen nicht in die Kita, erhalten Familien die Hälfte der Verpflegungskosten zurück, die in der Zeit anfallen. Fehlt das Kind aufgrund eines Urlaubes, wird erst ab der fünften Woche die Hälfte der Verpflegungsgebühr zurückgezahlt. Nach der bisher gültigen Satzung von 2017 erhielten Eltern nur in Einzelfällen und erst nach vier Wochen Fehlzeit des Kindes eine Rückerstattung. Der Ausschuss votierte außerdem für einen Antrag von Maximilian Gigl (CSU), nach dem Eltern an den etwa 27 Schließtagen einer Kita vollständig von den Essensgebühren befreit werden. Bisher erhielten Familien für diese Zeit das Verpflegungsgeld ebenfalls nur zur Hälfte zurück. "Ich will nicht, dass die Eltern für etwas zahlen, was sie gar nicht in Anspruch nehmen können", erklärte Gigl.

Trotz dieser Lockerung bleibt die Satzung in Olching vergleichsweise streng. Zwar gewähren Gröbenzell und Fürstenfeldbruck lediglich im August eine Befreiung von den Verpflegungsgebühren. Hinsichtlich der Fehltage handhaben es andere Kommunen jedoch großzügiger. In Eichenau müssen Eltern bei Fehltagen gar keine Gebühren für Verpflegung zahlen, sofern ein "treffender Grund" vorliegt. Darunter fallen auch Urlaube. Die Abmeldung kann sogar relativ kurzfristig erfolgen: Eltern müssen bis spätestens 8.30 Uhr desselben Tages mitteilen, ob ihr Kind am Essen teilnimmt. Fürstenfeldbruck erstattet die Gebühr ebenfalls vollständig im Krankheitsfall ab dem fünften Tag. Fehlt das Kind aus anderen Gründen, erhalten Eltern das Verpflegungsgeld zurück, sofern sie es mindestens eine Woche davor mitteilen. Diese Regelung gilt in der Gemeinde Gröbenzell nicht, die Kommune erstattet die Gebühr anteilig ab dem fünften Krankheitstag.

In Olching wurde über weitere Lockerungen diskutiert. So stellte Grünen-Fraktionsvorsitzende Ingrid Jaschke den Antrag, Eltern bereits bei einem zweiwöchigen Urlaub das Geld für Verpflegung zurückzuzahlen: "Auch ein Urlaub ist eine berechtigte Angelegenheit." Davon sah der Ausschuss jedoch ab. Denn auch wenn ein Kind fehlt, entstehen der Kita Aufwand und Kosten: "Die Essensversorgung hat eine gewisse Vorbereitungsphase", erklärte Bürgermeister Andreas Magg (SPD). Urlaube würden oft nicht entsprechend führzeitig terminiert. Hinzu kommen Aufwand und Organisation: "Wir legen ohnehin nicht die Kosten um, die uns das Ganze abverlangt", sagte Peter Söllinger, Leiter des Amtes für Bildung und soziales Leben. Allein die Portion des Caterers würde mehr kosten. "Wenn man jetzt noch den Raum, die Energie und die Personalkosten umlegen würden, dann wären wir deutlich über dem Preis, den wir heute den Eltern als Essensgeld abverlangen."

© SZ vom 23.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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