Verkehr:Zweite Schallschutzwand

Wegen des Straßenlärms ändert Mammendorf eine Satzung

Als der Gemeinderat im Vorjahr die Errichtung einer bis zu maximal 3,25 Meter hohen und bepflanzten Lärmschutzwand entlang der Kreisstraße nach Oberschweinbach für zwei Grundstücke genehmigte, sollte dies kein Bezugsfall werden. Nun hat ein Grundstücksbesitzer an der Ecke Jesenwanger/Feldstraße auch eine begrünte Lärmschutzwand mit etwa drei Meter Höhe beantragt und genehmigt bekommen. Vor etwa einem Jahr hatte das Gremium noch einstimmig gegen einen Antrag gestimmt, entlang der Straßen wenigstens eine zwei Meter hohe Wand errichten zu dürfen, woraufhin der Grundstücksbesitzer laut Bürgermeister Josef Heckl (Bürgergemeinschaft) beim Veraltungsgericht Klage einreichte. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

Begründet worden war der Antrag mit dem steten Anstieg des Straßenverkehrs. Im Herbst hatte die Gemeinde Verkehrsmessungen durchführen lassen, mit dem Ergebnis, dass die Lärmgrenzwerte zumindest teilweise überschritten werden. Auch wenn sich der Antragsteller nicht auf den Fall an der Kreisstraße berufen könne, sollte man den Schutzbedarf anerkennen, sagte Heckl. Um keine Einzellösung zu erhalten und allen Anliegern gleiches Recht zu gewähren, hat der Gemeinderat trotz einiger Bedenken nun beschlossen, den Bebauungsplan Feldstraße entsprechend zu ändern.

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