Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei haben sich ein 21-Jähriger und sein unbekannter Beifahrer im Juli 2024 geliefert. Der junge Mann war mit etwa 70 Stundenkilometern, dafür aber ohne Fahrerlaubnis, Helm, Haftpflichtversicherung und Kennzeichen auf einem Moped unterwegs, als zwei Streifenpolizisten auf ihn aufmerksam wurden. Als er und sein Mitfahrer das Polizeiauto bemerkten, beschleunigten sie laut Anklageschrift auf die höchstmögliche Geschwindigkeit, um einer Kontrolle zu entgehen. Es kam zu einer etwa zweiminütigen Verfolgungsjagd durch Puchheim. „Der Angeklagte nahm dabei jeden möglichen Schaden in Kauf“, so Richter Johann Steigmayer. Als der 21-Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und stürzte, konnte die Polizei ihn festhalten. Sein Beifahrer war zu Fuß geflohen.
Weil der Angeklagte derzeit bereits eine Bewährungsstrafe verbüßt, weist Richter Johann Steigmayer ihn darauf hin, dass er den Namen des Beifahrers preisgeben müsse, um einer Haftstrafe zu entgehen. Doch der 21-Jährige weigert sich. Er beteuert lediglich, selbst der Beifahrer gewesen zu sein. Weil die Streifenpolizisten den Puchheimer jedoch zweifelsfrei als Fahrzeugführer identifizieren, sieht das Gericht seine Aussagen als widerlegt an. Der Angeklagte erhält wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Haftpflichtversicherung sowie des Fahrzeugrennens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung. Da er zum Tatzeitpunkt noch heranwachsend war, muss er diese in einer Jugendstrafvollzugsanstalt verbüßen.
Der Angeklagte und sein Freund fuhren gegen ein Uhr morgens mit einem Roller auf der Lochhauser Straße in Puchheim. Dort wurden zwei Streifenpolizisten auf das Moped aufmerksam. „Wir haben Blaulicht und ein Anhaltesignal eingeschaltet“, sagt er. Daraufhin hätten die Männer versucht zu entkommen. Etwa zwei Minuten lang verfolgte der Streifenwagen das Moped durch kleinere Straßen und Gassen. Der Polizist, der den Wagen fuhr, sagt: „Wir waren schon mit 70 oder 80 unterwegs.“ Zwischenzeitig seien sie bis auf wenige Meter an den Roller herangefahren. Zunächst schien die Jagd an einer Straße mit Pollern zu enden, da der Streifenwagen anhalten musste, während der Roller passieren konnte. Doch die Flüchtigen fuhren etwa 50 Meter weiter über einen Grünstreifen und stürzten. Die Beamten konnten den Fahrer fassen, der andere floh zu Fuß. „Den haben wir nicht mehr gefunden“, so einer der beiden Polizisten.
Der Beamte, der auf dem Beifahrersitz saß, habe klare Sicht auf das Moped gehabt und sagt, dass die Personen klar unterscheidbar gewesen seien. „Der Fahrer war hellhäutig, der Beifahrer eher dunkelhäutig“, so der Polizist. Er könne den Angeklagten eindeutig als Fahrer identifizieren: „Ich bin mir sicher.“ Sein Kollege hingegen sei von der Fahrt zu abgelenkt gewesen, um Angaben dazu machen zu können. Trotz der belastenden Aussage bleibt der 21-Jährige dabei, den Roller nicht gefahren zu haben.
Auch die Besitzverhältnisse des Mopeds sind ungeklärt, denn der 21-Jährige verrät nicht, wem er gehört. Die Polizisten geben an, dass sie im Gepäckfach des Rollers eine Sturmhaube und Diebstahlwerkzeug gefunden haben. „Wir können es nicht beweisen, aber wir vermuten, dass das Fahrzeug aus einem Diebstahl stammt und die beiden sich gerade auf einem Raubzug befunden haben“, so die Beamten. Ein Ermittler der Polizeiinspektion Germering habe erfolglos versucht, die Besitzverhältnisse aufzuklären.
Durch die Zeugenaussagen sieht das Gericht den Vorwurf der Anklage als bestätigt an. Man müsse davon ausgehen, dass der Puchheimer wissentlich andere Bürger in Gefahr gebracht hat. Außerdem fällt ihm seine Bewährungsstrafe zur Last. Im April 2024 wurde der 21-Jährigen wegen Körperverletzung zu eineinhalb Jahren verurteilt. Zuvor stand er bereits wegen Volksverhetzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahl, Leistungserschleichung und Bedrohung vor Gericht. Die Jugendgerichtshilfe argumentiert, dass der 21-Jährige durch familiäre und finanzielle Schwierigkeiten in seinem Reifeprozess verzögert sei und deswegen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden solle. Derzeit lebt der Angeklagte zur Untermiete, eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle hat er nicht.
„Er hat bei den letzten drei Prozessen Bewährung bekommen und trotzdem neue Straftaten begangen“, sagt Steigmayer. Der Angeklagte könne keine positiven Veränderungen vorweisen und es sei zu befürchten, dass es zeitnah zu neuen Taten kommt. Steigmayer verurteilt den 21-Jährige zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten und sagt: „Er wird sicher in Berufung gehen.“