Urteil:Gefängnisstrafe für Tritt gegen den Kopf

Horst K. war sauer. Jemand hatte ihm sein Fahrrad gestohlen und wenig später, Anfang Juli vergangenen Jahres, klaute ihm ein Bekannter, mit dem er im Stadtpark Alkohol getrunken hatte, auch noch sein Handy. "Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht", räumte der 48-Jährige vor dem Landgericht München II ein. Horst K. trat dem 34-Jährigen, der auf einer Bank saß, am 3. Juli 2019 ohne Vorwarnung gegen den Kopf. Das Opfer erlitt einen mehrfachen Kieferbruch und verlor zudem mehrere Zähne. Für die brutale Attacke verurteilte das Schwurgericht den Maler aus Bruck jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und sechs Monaten Haft.

Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat sogar als versuchten Totschlag. Das Gericht aber hielt dem Maler zugute, dass er sein Opfer nach dem Tritt nicht weiter traktiert hatte, und ging deshalb nurmehr von einer gefährlichen Körperverletzung aus.

Horst K., der seit der Tat in Untersuchungshaft saß, hatte bei seiner Vernehmung erklärt, er sei im Nachhinein über sich selber erschrocken. "Das ist nicht spurlos an mir vorübergegangen." Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, warum er sein Opfer nicht "am Krawattl gepackt", sondern gegen den Kopf getreten habe, antwortete der Maler: "Ich bin immer kurz und bündig." Schuld an allem sei aber letztlich der "Scheißalkohol". Horst K. hatte zum Zeitpunkt des Angriffs auf seinen Bekannten eine Blutalkoholkonzentration von rund zwei Promille. Er ist seit vielen Jahren Alkoholiker. Das Gericht ordnete deshalb auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: