Umwelt:Der Pass fürs Haus

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Rot, gelb grün: Mit einer Wärmekamera lässt sich leicht feststellen, an welchen Stellen die Wärme aus einem Haus entweicht. (Foto: oh)

Vor zehn Jahren ist der Energieausweis eingeführt worden. Er soll Mieter und Käufer darüber informieren, wie viel sie heizen müssen. Nun verlieren die ersten Dokumente ihre Gültigkeit

Von Andreas Ostermeier, Germering

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, muss einen Energieausweis für die Immobilie vorlegen. Dieser Ausweis gibt dem Käufer oder Mieter Aufschluss darüber, ob er viel oder wenig heizen muss, um es in den Zimmern warm zu haben. Seit zehn Jahren sind die Energieausweise Pflicht. Die damals ausgestellten Dokumente verlieren nun ihre Gültigkeit. Darauf weist die Germeringer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern hin.

Wohnungseigentümer, die einen Energieausweis aus dem Jahr 2008 besitzen, sollten diesen also erneuern, vor allem dann, wenn sie einen Verkauf oder eine Vermietung ihrer Immobilie planen. Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt einen neuen Gebäudepass zudem für den Fall, dass Haus oder Wohnung mit einer Dämmung oder neuen Fenstern versehen worden sind. Denn in einem solchen Fall verbessert sich die energetische Qualität des Gebäudes und es wird besser bewertet - zum Vorteil des Besitzers. Und der Umwelt. Denn jede Senkung des Verbrauchs von Heizöl oder Gas hilft, den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern.

Deshalb findet auch Gottfried Obermair, Vorsitzender des Energiewendevereins Ziel 21, den Energieausweis sinnvoll. Denn dieser schärft das Bewusstsein für Verbesserungen, mit deren Hilfe Energie eingespart werden kann. Auch Stefan Huber, Energieberater aus Oberschweinbach, verteidigt den Energieausweis gegen mögliche Kritik. Auf jedem elektronischen Gerät sei heutzutage eine Angabe des Energieverbrauchs zu lesen. Weshalb sollte dies für Häuser und Wohnungen nicht gelten?

Einen Mangel sieht Obermair aber darin, dass der Ausweis vor allem eine Aussage zum Status eines Hauses oder einer Wohnung macht. Hinweise, wie weitere Einsparungen von Heizenergie erzielt werden könnten, fänden sich zu wenig, kritisiert der Vorsitzende von Ziel 21. Nach den gesetzlichen Vorschriften müsse im Energieausweis nur eine Maßnahme drinstehen, mit der die Energieeffizienz gesteigert werden könne, sagt der Energieberater. Und die soll auch noch kostengünstig sein.

Um genauere Angaben machen zu können, muss ein Berater das Haus oder die Wohnung auch sehen, für die er einen Pass ausstellt. Doch das ist für die Erstellung eines Verbrauchsausweises gar nicht nötig. In diesem Fall genügen die Öl- oder Gasabrechnungen der vergangenen drei Jahre. Aus deren Daten wird die Einstufung eines Gebäudes errechnet. Eine Schwierigkeit an diesem Verfahren ist, dass es sehr abhängig vom Bewohner ist. Der eine braucht ständig mindestens 22 Grad, einem anderen genügt eine geringere Raumtemperatur. Verbräuche und Rechnungen sind also vom Bewohner abhängig. Dennoch sind auf dieser Basis berechnete Energieausweise für sämtliche Gebäude ausreichend, die nach 1977 gebaut worden sind.

Anders sieht es für Häuser aus, die davor gebaut worden sind. 1977 wurde nämlich die erste Wärmeschutzverordnung beschlossen. Ältere Häuser, so sie verkauft oder vermietet werden sollen, benötigen in vielen Fällen einen Bedarfsausweis. Um diesen zu erstellen, verschafft sich der Energieberater einen Eindruck von Heizungssystem, Fenstern, Wänden oder Lüftungsanlagen. Aus diesen Daten berechnet er dann die Energieeffizienz des Hauses. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Bestandsausweis, der teurer ist als ein Verbrauchsausweis, aber nur für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen.

Fragen zum Energieausweis beantwortet auch die Verbraucherzentrale. Miet- oder Kaufinteressenten können sich dort beraten lassen, wie ein Energieausweis zu lesen ist. Auch Hauseigentümer können nachfragen, ob sie für ihre Immobilie einen Ausweis benötigen und, wenn ja, welchen sie brauchen. Zudem bieten die Verbraucherzentralen auch Energieberatungen an, Ausweise stellen sie laut Krause-Böhm jedoch nicht aus. Die Verbraucherzentrale in Germering ist an jedem zweiten Mittwoch im Monat zwischen 14 und 18.30 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung unter Telefon 089/55 27 94-0 ist nötig.

© SZ vom 29.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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