Süddeutsche Zeitung

Umtauschpflicht:Abschied vom rosa Lappen

Sämtliche Führerscheine ohne Befristung verlieren ihre Gültigkeit. Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen ihre Fahrerlaubnis bis Januar des nächsten Jahres in eine neue umtauschen

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Der Countdown für die rosa und grauen Führerscheine läuft. Und auch jene Dokumente im Scheckkartenformat, die vor 2013 ausgestellt worden sind, sollen nach einer EU-Verordnung bis Anfang 2033 durch neue, EU-weit einheitliche mit einer Befristung ersetzt werden. Da das Ganze in Deutschland die gewaltige Zahl von rund 43 Millionen Personen betrifft, wurden die Umtauschfristen nach Jahrgängen gestaffelt. Bis 19. Januar nächsten Jahres müssen die zwischen 1953 und 1958 Geborenen ihre Fahrerlaubnis umgetauscht haben. Wer danach noch mit dem alten Dokument erwischt wird, muss zehn Euro Bußgeld zahlen; für Inhaber von Bus- und Lastwagen-Führerscheinen gelten strengere Regeln.

Im Landkreis sind in dieser ersten Gruppe 10 170 Personen betroffen. Das ist nach Auskunft der Leitung der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt eine Schätzung, die mit verschiedenen Parametern erhoben wurde. So kann die Behörde besser einschätzen, was auf sie an zusätzlichem Arbeitsaufwand zukommt. Und da die Frist für die ersten Jahrgänge nur noch ein knappes Jahr läuft und die Zahl der umgetauschten Führerscheine im vergangenen Jahr wegen der Pandemie gering war, ruft die Kreisbehörde die Umtauschpflicht in Erinnerung. Sie gilt für alle Inhaber eines Führerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist. Bis 2033 sollen die Dokumente nun nach Jahrgängen gestaffelt ausgetauscht werden, jedes Jahr sind aufsteigend fünf Jahrgänge an der Reihe - von 2022 bis 2023 also die 1959 bis 1964 Geborenen, 2023 bis 2024 die Jahrgänge 1965 bis 1970 und so weiter. Ausgenommen von dieser Regelung sind Führerscheininhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953. Diese Personengruppe muss ihre Fahrerlaubnis erst bis 19. Januar 2033 umtauschen.

"Es ist für uns auch wichtig, dass nicht alle auf den letzten Drücker kommen", unterstreicht die Leiterin der Fahrerlaubnisbehörde. Damit wolle man auch lange Wartezeiten verhindern, betont sie. Wie Langer erläutert, ist das Gesetz für die Staffelung auf verschiedene Jahrgänge im ersten Halbjahr 2019 in Kraft getreten. Im Anschluss gab es schon etliche Anträge auf einen Umtausch in ihrer Behörde. Insgesamt wechselten damals im verbleibenden Jahr 2019 noch 1840 Führerschein-Inhaber ihr altes Dokument in ein neues im Scheckkartenformat um. Im vergangenen Jahr lag die Zahl mit 1103 Personen wegen der Pandemie deutlich niedriger. Die Behörde, die nach den ersten Kontaktbeschränkungen im Frühjahr wie viele andere im Land mit sehr langen Wartezeiten bei der Zulassungsstelle in die Schlagzeilen geraten war, richtete im Laufe des Jahres die Möglichkeit ein, den Führerschein per Briefverfahren umzutauschen. Auf der Internetseite des Landratsamtes (https://www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/fuehrerschein) gibt es weitere Informationen dazu sowie die Möglichkeit, die Antragsformulare herunterzuladen. Sie müssen dann aber noch ausgedruckt, ausgefüllt und mit den notwendigen weiteren Papieren postalisch an das Landratsamt gesendet werden. Aktuell wird außerdem noch ein Angebot eingerichtet, das es ermöglicht den Führerschein-Umtausch online zu beantragen; es wird voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals nutzbar sein.

Hintergrund für die Umtauschpflicht ist eine EU-Verordnung, der zufolge alle Dokumente befristet sein müssen. "Damit die Personen auf den Bildern erkannt werden können", erklärt Langer. Es ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Laut ADAC sollen die neuen Führerscheine in der ganzen Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat betont, dass die EU-Umtauschpflicht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument bezieht. Das heißt, dass die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich weiterhin unbefristet gelten, sodass beim Umtausch keine neue Prüfung oder Untersuchung erfolgt. Trotzdem muss künftig die Fahrerlaubnis alle 15 Jahre erneuert werden - ähnlich wie es bei Ausweisdokumenten schon lange gilt.

Nach Ablauf der für die jeweiligen Jahrgänge geltenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Wer trotzdem damit fährt und erwischt wird, wird verwarnt und muss ein Bußgeld von zehn Euro bezahlen. Im Ausland allerdings könnte das Fehlen einer Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat, abhängig vom jeweiligen Land, zu größeren Problemen führen, warnt der Automobilclub. Und wer seine Frist versäumt, soll einfach so schnell wie möglich danach seine Fahrerlaubnis umtauschen. Die Gebühren für den Umtausch in den kleinen EU-konformen Plastikführerschein betragen übrigens in Fürstenfeldbruck 24 Euro.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5213970
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 23.02.2021
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.