Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:Tierschutzbeauftragter soll gegen Tierschutz verstoßen haben

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Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Der Tierschutzbeauftragte des Brucker Schlachthofes soll gegen den Tierschutz verstoßen haben. Die Soko Tierschutz stützt diesen Vorwurf auf Videoaufnahmen, in denen der Metzger deutlich zu erkennen ist. Der Betroffene wollte sich dazu nicht äußern. "Sie brauchen gar nicht mehr anrufen", sagte der Mann der SZ am Telefon.

Die erste Aufnahme zeigt, wie der Mann ein Rind mit drei Schüssen in den Kopf betäubt. Das Tier versucht nach dem ersten und zweiten Schuss mit Löchern im Schädel wieder aufzustehen. Dazwischen lädt der Metzger den Bolzenschussapparat immer wieder mit neuer Munition nach. "Normalerweise muss das Tier beim ersten Schuss sofort zusammenbrechen", sagt die Tierärztin Kathrin Zvonek von der Akademie für Tierschutz des Tierschutzbundes. Neben den starken Schmerzen, die das Tier bei einem Fehlschuss erleidet, könne der zweite Schuss nie so effektiv betäuben, wie der erste, erklärte sie. Darum sei es so wichtig, dass der Mitarbeiter die korrekte Durchführung gut beherrscht. So müsse ein Ersatzgerät geladen bereit liegen, um im Notfall schnell nachbetäuben zu können.

Außerdem setzt der Mann einen Elektroschocker ein, das ist prinzipiell erlaubt, aber nur einmal, wenn das Tier jede Vorwärtsbewegung verweigert, sagte die Tierärztin. "Wenn es dann nicht vorwärts geht, muss man sich etwas anderes überlegen und darf den Treiber nicht noch mal anwenden." Bei der Entblutung von Schweinen sind deutliche Bewegungen der Tiere zu sehen. Zvonek wertet das als Hinweis, dass die Betäubung nicht ausreichend tief ist und das Tier unter Umständen bei Bewusstsein ist. Betäubung und Entblutung werden von dem Mitarbeiter nicht beobachtet oder überprüft. In dieser Sequenz sind teilweise zwei bis drei Metzger zu sehen, nicht nur einer, der schlachtet.

Einen klaren Gesetzesverstoß erkennt die Expertin darin, dass der Mann eine Elektrobetäubungszange zum Treiben eines Rindes einsetzt, das bereits unruhig und gestresst wirkt. Das Gerät ist nur für Schweine zulässig und darf laut Tierschutzschlachtverordnung nicht als Treibhilfe, sondern nur zur Betäubung eingesetzt werden. Dem Tier werden "extrem schmerzhafte Stromstöße zugefügt, der Mitarbeiter setzt etwa elfmal die Betäubungszange an, um das Tier vorwärts zu bewegen", moniert die Tierärztin. Im dritten Filmausschnitt sieht man den Tierschutzbeauftragten anfangs mit Zigarettenkippe im Mund. Zwei Rinder stehen im Treibgang vor der Betäubungsbox.

Auch der Betriebsleiter ist kurz zu sehen, dann sind die Tiere anscheinend über Nacht allein. Tiere, die nicht innerhalb von sechs Stunden nach ihrer Ankunft am Schlachthof geschlachtet werden, müssen mit Futter versorgt werden. Zwei Rinder in einem Treibgang werden offenbar nicht versorgt. "Dies ist ganz klar ein Gesetzesverstoß", sagt Zvonek. Neben Futter müssten die Tiere Zugang zu Wasser haben. Auf den Videoaufnahmen sieht man allerdings keine Tränken.

Außerdem müssen Tiere bei mehr als sechs Stunden Aufenthalt genug Platz haben, um sich ungehindert hinzulegen und aufzustehen. Die beiden Rinder im Treibgang können sich nur wenige Schritte vor und zurück bewegen. Umdrehen ist nicht möglich. Insgesamt hat die Tierärztin den Eindruck, dass die Metzger hektisch und ungeduldig agieren. "Insbesondere wenn die Tiere nicht so vorwärts gehen wollen, wie es erwünscht ist, werden sie grob. Eigentlich sollte der Grund, warum die Tiere so zögerlich in die Betäubungsbox gehen, gefunden und beseitigt werden", erklärt Zvonek.

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Quelle:
SZ vom 13.05.2017
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