Süddeutsche Zeitung

Straßenverkehr:Radler müssen vom Radweg runter

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Einem Gerichtsurteil zufolge müssen Fahrradfahrer die Fahrbahn nutzen, wenn sie schneller als sieben Stundenkilometer auf der Roggensteiner Straße durch Emmering fahren. Im Rathaus ist man irritiert.

Von Manfred Amann, Emmering

Seit Jahren konnten Radfahrer, egal wie schnell sie fuhren, den gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Roggensteiner Straße zwischen der Schwabenberg- und Moosfeldstraße in Emmering nutzen und waren so keiner Gefährdung durch den auf der Kreisstraße nicht unerheblichen Verkehr ausgesetzt. Einem Gerichtsurteil zufolge ist die Nutzung des etwa zwei Kilometer langen Streckenabschnitts jedoch nur noch dann erlaubt, wenn der Radler weniger als sieben Stundenkilometer schnell fährt. Wer es eiliger hat, muss auf die Straße und sich die Fahrbahn mit Autos, Schwerlastern und Bussen teilen.

Die Änderung soll vorerst für zwei Jahre gelten. Danach soll unter Berücksichtigung der Erfahrungen neu darüber verhandelt werden. "Das Urteil des Verwaltungsgerichtes hat uns in der Gemeindeverwaltung erst mal irritiert, wir mussten aber erkennen, dass gut gemeint nicht immer auch rechtens ist", sagt dazu Bürgermeister Stefan Floerecke (CSU). Der Gemeinde sei es immer wichtig gewesen, die Radfahrer von der viel befahrenen Straße herunterzubringen. Daher seien diese durch das blaue Verkehrszeichen - oben eine Frau mit Kind und unten ein Fahrrad - angewiesen worden, den befestigten Weg neben der Fahrbahn zu nehmen, den auch Fußgänger nutzen. Nun, nach dem Urteil, ist der Abschnitt mit einem blauen Schild mit Mutter-Kind-Emblem als Fußweg gekennzeichnet. Mit einem weißen Schild "Radfahrer frei" darunter wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass Radfahrer zwar geduldet sind, aber nur im Schritttempo fahren dürfen.

Die Folgen dieser Veränderung seien schon jetzt zu spüren, sagt Floerecke. Es seien mittlerweile mehrere Klagen eingegangen, dass Autofahrer beim Überholen den vorgeschriebenen Abstand nicht einhielten und es so zu gefährlichen Situationen komme. Außerdem hätten Fahrer von Schwerlastern, die Autos vom Regina-Werk abholen oder dort hinbringen, moniert, dass sie einen Radfahrer auf der Straße lange nicht hätten überholen können und sich dadurch ein langer Rückstau gebildet habe. "Wir sehen uns das einige Zeit an und werden jedes gemeldete Vorkommnis dieser Art registrieren, um gewappnet zu sein, wenn es zu einer erneuten Betrachtung der Sachlage kommt", betont der Gemeindechef. Ziel werde es sein, die Änderung aus Sicherheitsgründen für die Radfahrer rückgängig machen zu können. Ideal wäre es laut Floerecke, wenn man den Begleitweg verbeitern könnte. Dies sei aber wegen der vielen Eigentümer, die etwas von ihrem Grund abtreten müssten, kaum möglich. Außerdem wäre dies mit erheblichen Kosten verbunden. Einer Verbreiterung zur Kreisstraße hin sei zudem unmöglich.

Veranlasst wurde die Entscheidung des Gerichts durch einen "Hobby-Rennradler" aus München, der sich darüber geärgert hatte, auf dem Streckenabschnitt zur Nutzung des Fuß- und Radwegs gezwungen gewesen zu sein, obwohl dieser nicht den baulichen Voraussetzungen entspricht. Tatsächlich ist der Abschnitt zu schmal, um als kombinierter Fuß- und Radweg ausgewiesen zu werden. Diese Feststellung machte auch das Richterteam, das sich die Situation vor Ort ansah und daher entschied, dass die Anweisung für Radfahrer, den Fußgängerweg zu nutzen, nicht rechtens sei. Es wird laut Floerecke noch einige Zeit dauern, bis die Änderung von allen Radfahrern erkannt wird. Es bleibe nur zu hoffen, dass es zu keinen Unfällen kommt, die darauf zurückgeführt werden können.

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