Mit Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung, kurz Strabs genannt, hat die Staatsregierung 2018 nicht nur ein Wortungetüm entsorgt, sondern ein veritables Wahlgeschenk geschnürt. Dies freilich auf Kosten der Gemeinden und der Allgemeinheit. An der Sanierung oder dem Ausbau bereits bestehender Straßen müssen sich Anlieger seither nicht mehr beteiligen. Klingt gut. Auch wenn es nicht wirklich gerecht ist. Denn es bedeutet, dass diejenigen finanziell entlastet werden, die Immobilien besitzen und am meisten von solchen Straßensanierungen profitieren – auch in Form steigender Grundstückswerte.
MeinungErschließung der MeisenstraßeMurks auf Kosten der Kommunen
Kommentar von Stefan Salger
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Städte und Gemeinden bleiben oft auf den Kosten für den Straßenbau sitzen. Der Fall Eichenau zeigt, dass auch Anlieger unter den schwammigen Regelungen leiden.
