MeinungErschließung der MeisenstraßeMurks auf Kosten der Kommunen

Kommentar von Stefan Salger

Lesezeit: 1 Min.

Wurde eine Straße saniert, konnte in Bayern bis 2018 ein Teil der Kosten den Anliegern in Rechnung gestellt werden.
Wurde eine Straße saniert, konnte in Bayern bis 2018 ein Teil der Kosten den Anliegern in Rechnung gestellt werden. Johannes Simon

Städte und Gemeinden bleiben oft auf den Kosten für den Straßenbau sitzen. Der Fall Eichenau zeigt, dass auch Anlieger unter den schwammigen Regelungen leiden.

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Mit Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung, kurz Strabs genannt, hat die Staatsregierung 2018 nicht nur ein Wortungetüm entsorgt, sondern ein veritables Wahlgeschenk geschnürt. Dies freilich auf Kosten der Gemeinden und der Allgemeinheit. An der Sanierung oder dem Ausbau bereits bestehender Straßen müssen sich Anlieger seither nicht mehr beteiligen. Klingt gut. Auch wenn es nicht wirklich gerecht ist. Denn es bedeutet, dass diejenigen finanziell entlastet werden, die Immobilien besitzen und am meisten von solchen Straßensanierungen profitieren – auch in Form steigender Grundstückswerte.

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Anliegerprotest in Eichenau
:Teures Pflaster

Die Meisenstraße in Eichenau ist offiziell ein Provisorium. Deshalb müssen die Anlieger auch 53 Jahre nach der Asphaltierung noch für die bevorstehende „Ersterschließung“ zahlen.

Von Stefan Salger

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