Gerichtsbericht:Morddrohung am Telefon

Amtsrichter verhängt 2250 Euro Strafe gegen 70-Jährigen, der im Gespräch mit der Arbeitsagentur die Kontrolle verlor.

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Weil er am Telefon damit gedroht hat, einen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit Fürstenfeldbruck zu erschießen, musste sich unlängst ein 70 Jahre alter Mann wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat vor dem örtlichen Amtsgericht verantworten. Der Maschinenbau-Ingenieur aus dem westlichen Landkreis bestritt die Wortwahl bis zuletzt. Aber aufgrund der Zeugenaussage und der strafrechtlichen Vergangenheit des Angeklagten war der Richter am Ende von dessen Schuld überzeugt. Er sprach ihn allerdings "nur" wegen Bedrohung schuldig, dem juristisch betrachtet geringeren Delikt, und verhängte 2250 Euro Geldstrafe.

Bemerkenswert an dem ganzen Vorfall ist die Tatsache, dass der Angeklagte gar nicht für sich selbst in Kontakt mit der Behörde war, sondern für seinen Nachbarn. Der junge Mann, etwa halb so alt wie der Angeklagte, lag nach einem Gefängnisaufenthalt und einem Suizidversuch mit einer Querschnittslähmung im Krankenhaus. Aufgrund seiner Arbeitslosigkeit sowie Verzögerungen in den bürokratischen Abläufen der Agentur für Arbeit drohte dem jungen Nachbarn sogar der Verlust seiner Wohnung, da er aus eigener Tasche die Miete nicht mehr bezahlen konnte und das Geld von der Behörde noch nicht gekommen war.

Aus diesem Grund habe er dessen Sachbearbeiter sprechen wollen, berichtet der Angeklagte im Gerichtssaal. Wie er weiter erläutert, habe ihn sein Nachbar an sich selbst in jungen Jahren erinnert und er habe ihm deshalb unbedingt helfen wollen, unterstreicht er.

Der Angeklagte, der sich selbst als "Rentner, verarmt" bezeichnet, räumt zwar ein, bei der Agentur für Arbeit angerufen zu haben. Und auch, dass das Gespräch nicht gerade harmonisch verlaufen war: "In dem Fall bin ich an eine unheimlich schlecht arbeitende Behörde geraten." Er habe doch nur seinem Nachbarn helfen wollen, indem er ihm das Geld für die Miete verschafft. Aber von Erschießen habe er nicht gesprochen, betont er. Allerdings habe er mit einer Klage vor dem Sozialgericht gedroht.

Erneut unterstreicht der 70-Jährige, dass er sich nicht für sich selbst eingesetzt habe. Und dass er als ehemaliger Geschäftsführer mit vielen Behörden gut zusammengearbeitet habe. Mit dieser Angelegenheit habe sich schließlich das Sozialgericht beschäftigt und am Ende recht bekommen, sagt er. Sein Anwalt bestätigt das.

Die einzige geladene Zeugin, Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit, die den Anruf seinerzeit entgegengenommen hatte, ist hingegen sicher, den angeklagten Wortlaut vernommen zu haben. "Er hat definitiv gesagt erschießen", versichert sie. Sie erinnert sich, dass der Angeklagte auf einmal aufgelegt hatte und es um eine Mietzahlung gegangen war. Mit der Drohung, den Sachbearbeiter zu erschießen, ist sie sich ganz sicher: "Ich habe extra nochmal nachgefragt", betont sie.

Die Aussage der Zeugin ergibt für die Staatsanwältin in Verbindung mit dem Strafregister des 70-Jährigen - zwei einschlägige Voreinträge - ein rundes Bild. "Der Angeklagte meint, dass wir alle gegen ihn sind." Und die Zeugin sei "sehr glaubwürdig". "Sie hat extra nochmal nachgefragt", hebt sie hervor. Und beantragt 3000 Euro Geldstrafe. "Finden Sie es nicht auch merkwürdig, wenn einer sagt, ich erschieße den, und gleich nachher, ich verklage den am Sozialgericht", argumentiert der Verteidiger für einen Freispruch, da die Drohung nicht nachgewiesen sei. Er ergänzt: "Wenn es ihn übermannt, ist er nicht mehr so gut zu verstehen."

Doch auch der Richter ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die Contenance verloren und die Drohung ausgesprochen hat. Jedoch bleibt er schließlich mit 90 Tagessätzen zu je 25 Euro 30 Tagessätze - in diesem Fall 750 Euro - unter dem Antrag der Staatsanwältin. Und er spricht den Angeklagten "nur" wegen Bedrohung und nicht wegen Störung des öffentlichen Friedens wegen Androhung einer Straftat schuldig. Letzteres ist das deutlich gravierendere Delikt mit einer Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsentzug; bei Bedrohung ist es maximal ein Jahr Gefängnisaufenthalt.

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