Steuer für Kampfhunde:Mit Zeugnis und Führerschein wird's billiger

Verspielter Hund

Hund und Halter nimmt die Stadt Fürstenfeldbruck gleichermaßen in die Verantwortung.

(Foto: Peter Steffen/dpa)

Bruck will den 15-fachen Steuersatz für mäßig gefährliche Kampfhunde bei Vorlage von Papieren um die Hälfte absenken

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Kampfhunde wie Pitbulls oder Staffordshire-Terrier gibt es in der Kreisstadt offenbar nicht. Und eine Neuanmeldung lehnt das zuständige Amt für Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ab. Für Rassen wie den Rottweiler oder den Bullterrier, die im Freistaat als nicht so gefährlich eingestuft werden, sollen die finanziellen Hürden durch die Hundesteuer künftig aber etwas gesenkt werden. Der Finanzausschuss ist auf seiner jüngsten Sitzung zumindest teilweise einem Antrag von Andreas Ströhle (Piraten) gefolgt und plädierte einstimmig für eine Nachbesserung der im Januar in Kraft getretenen Hundesteuersatzung: Haben Halter einen sogenannten Hundeführerschein gemacht und können zudem für ihr Tier eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, dann sollen lediglich 360 statt der bislang üblichen 720 Euro berechnet werden.

In den Genuss dieser Ermäßigung um 50 Prozent auf den regulären Jahressteuerbetrag dürften auf Empfehlung von Andreas Lohde (CSU) künftig die Halter von geprüften Jagd- und Gebrauchshunden kommen - und dies künftig unabhängig von der Zahl pro Halter. Für alle anderen Rassen bliebe es bei 48 Euro pro Jahr für den ersten und 72 Euro für jeden weitern Hund. Wer einen Hundeführerschein vorweisen kann, zahlt reduzierte Sätze. Endgültig entscheiden über die Nachjustierung der Hundesteuersatzung wird an diesem Dienstag der Stadtrat.

Andreas Ströhle begründet seinen Vorstoß mit unerwünschten Effekten. Würden für problematisch eingestufte Rassen trotz eines vorgelegten "Negativzeugnisses", also der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Fachleute, 720 Euro pro Jahr berechnet, so Ströhle, dann würde das dazu führen, dass andere Rassen angeschafft werden. Zum Beispiel Schäferhunde oder Doggen, die seiner Auffassung zufolge aber ebenfalls problematisch sein können - nicht zuletzt wegen ihrer Größe. Ergo: Lieber ein als minder gefährlicher Kampfhund eingestuftes Tier mit Zeugnis als ein vielleicht noch gefährlicheres Tier ohne Zeugnis. Der Piraten-Stadtrat spricht deshalb von einem "inhaltlichen Fehler", der dem Stadtrat bei der Verabschiedung der neuen Satzung im vergangenen November unterlaufen sei. Seinem Vorschlag, zahlreichen anderen Städten und Gemeinden zu folgen und auch für mindergefährlichen Kampfhunde der "Liste zwei" bei Vorliegen eines Negativzeugnisses lediglich den normalen Steuersatz anzusetzen, will die Mehrheit im Ausschuss aber denn doch nicht folgen. Weil der Antrag aber letztlich "insgesamt schlüssig" sei, wie BBV-Fraktionssprecher Klaus Quinten einräumt, erscheint den Stadträten eine Absenkung von 720 auf 360 Euro vertretbar - sofern künftig übers Hundezeugnis hinaus auch ein Hundeführerschein des Halters vorgelegt wird. Eine Differenz zum regulären Satz soll freilich beibehalten werden. Damit soll signalisiert werden, dass Fürstenfeldbruck solche Rassen im Stadtbereich eigentlich nicht gerne sieht. Mit der Lösung können auch Karin Geißler (Grüne), Andreas Lohde, Michael Piscitelli (beide CSU) sowie Hardy Baumann (BBV) erklärtermaßen gut leben.

2012 waren in Fürstenfeldbruck 23 Kampfhunde der "Liste zwei" gemeldet, 2013 waren es lediglich noch zwölf, und im vergangenen Juli offiziell sogar nur noch acht. Insgesamt sind 1177 Ersthunde, 116 Zweithunde, 23 ermäßigte Hunde und fünf steuerfreie Tier, die beispielsweise als Blindenhunde eingesetzt werden, registriert. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen aus der Hundesteuer von etwa 60 000 bis 70 000 Euro.

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