Statistik:Fehler vom Amt

Überschwemmung

SZ-Karte: Mainka

Wegen veralteter Daten stimmt die Berechnung der Überschwemmungsgebiete von Gröbenbach, Starzelbach und Ascherbach nicht. Das Wasserwirtschaftsamt erarbeitet nun neue Karten

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Über Jahrzehnte hat sich fast niemand dafür interessiert, dass große Siedlungsbereiche von Gröbenzell, Eichenau, Olching und Puchheim im Überschwemmungsgebiet von Gröbenbach, Starzelbach oder Ascherbach liegen. Hatten doch die Folgen des Verlustes an Rückhalteflächen für die bei Hochwasser über die Ufer tretenden Bäche lange andere auszubaden. Vor allem Anwohner der Flüsse, in die die Bäche münden. Mit zunehmender Bautätigkeit im ehemaligen Moos zwischen Germering und Graßlfing und mit dem letzten großen Landkreis-Hochwasser 2013 änderte sich das. Spätestens seit Januar 2016 müssen sich viele Haus- und Grundbesitzer in den Ostkommunen mit dem lange ignorierten, zum Teil hausgemachten Hochwasserproblem beschäftigen. Vor zwei Jahren sicherte das Landratsamt die Hochwasserzonen von Gröbenbach, Starzelbach und Ascherbach als Überschwemmungsgebiete vorläufig.

Diese Festlegung ist jedoch fehlerhaft. Darauf weist der Landtagsabgeordnete Martin Runge (Grüne) seit Längerem hin. Das räumt inzwischen auch das zuständige Wasserwirtschaftsamt ein, das die Überschwemmungsgebiete bis Ende März neu berechnen und anschließend korrigieren will. Bis das geschehen ist, gelten für annähernd zwei Drittel der bebauten, nördlich der Bahn liegenden Grundstücke in Gröbenzell ebenso wie für den größten Teil von Eichenau und den Südwesten von Olching erhebliche Bauauflagen und wasserrechtliche Beschränkungen. Laut Runge können nach der Korrektur viele Gröbenzeller aufatmen, weil ihre Häuser nicht mehr von einem hundertjährlichen Hochwasser betroffen wären. Daher würden für sie die für Überschwemmungsgebiete geltenden Auflagen, nämlich hochwasserangepasst zu bauen und den Verlust an Retensionsflächen auszugleichen, nicht mehr greifen. Dafür träfe es Eichenau und Olching umso stärker. Das Wasserwirtschaftsamt lässt die Überschwemmungsgebiete neu kartieren. Solange diese Arbeit andauert, wolle man sich nicht zu möglichen Veränderungen äußern, sagte ein Sprecher.

Ob ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt oder nicht, hat für die Eigentümer erhebliche Folgen, auch finanziell. Wird doch dessen Nutzbarkeit und Bebaubarkeit eingeschränkt. Selbst wenn ein Grundstück in absehbarer Zeit nicht mehr zum Überschwemmungsgebiet gehört, wird das momentan nicht berücksichtigt. Es gilt weiterhin, dass für Neubauten neben der Baugenehmigung auch eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt wird. Zudem sind alle Maßnahmen untersagt, die den Hochwasserrückhalt verringern oder die Versickerung und den Wasserablauf stören oder behindern. Ausbaden müsse das die Bauverwaltungen, kritisiert Zweiter Bürgermeister Runge. Er fordert, die Sicherung für die Gebiete schon jetzt aufzuheben, von denen bereits bekannt ist, dass sie von einem hundertjährlichen Hochwasser nicht betroffen sein werden.

Runge hält die aktuelle Situation für unbefriedigend. Führe sie doch dazu, dass über die Rückabwicklung von Kaufverträgen diskutiert wird, dass sich der Bau von Wohnhäusern verzögert, dass Straßenbauprojekte wie die Olchinger Südwestumfahrung nicht wie geplant zu realisieren sind und auch Bebauungspläne auf Eis liegen. Maßstab für die Überschwemmungsgebiete ist der Wasserstand eines hundertjährlichen Hochwassers, der 2013 in den vier Kommunen bei weitem nicht erreicht worden war. Schon bei einem Starkregen kann sich der Gröbenbach in einen reißenden Fluss verwandeln, mit einem Abfluss von 11,2 Kubikmetern in der Sekunde. Der Mittelwert des Gröbenbachs liegt bei 1,7 Kubikmetern pro Sekunde.

Die neuen Überschwemmungsgebiete liegen in der brettflachen Münchner Schotterebene. Hier verteilt sich das Wasser ausufernder Bäche weitflächig, aber nur knöchel- oder kniehoch. Daher reicht ein Höhenunterschied von wenigen Zentimetern aus, damit ein Grundstück nicht überschwemmt wird. Wird nur ein Feldweg erneuert und etwas erhöht, kann schon das den Verlauf eines Hochwassers beeinflussen. Runge spricht von "krachenden Fehlern" bei der Berechnung der Abflussmengen und der daraus resultierenden Hochwasserspiegel. Eine der Ursachen ist, dass mit veralteten, zu groben terrestrischen Vermessungsergebnissen gearbeitet wurde.

Der Fall beschäftigte bereits Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (FW). In Antworten zu zwei Landtagsanfragen von Runge stellte er fest, dass sich nach Abschluss der Neuberechnung die Hochwassersituation für die Anwohner des Gröbenbachs verbessern, für die des Starzelbachs gegebenenfalls verschlechtern werde. Auch dazu, wer für die aus den fehlerhaft gesicherten Überschwemmungsgebieten resultierenden Schäden haftet, bezog der Minister Stellung. Er verweist auf die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Amtshaftung.

Beim Bau eines neuen Kinderhauses in Puchheim konnte es die Stadt erreichen, dass für dieses in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegende öffentliche Bauvorhaben ausnahmsweise keine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen und auch keine Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich waren. Die Behörden korrigierten in diesem Fall ihren Fehler vorab.

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