Staatsanwaltschaft ermittelt weiter:Argwohn gegenüber der Justiz

Die Soko Tierschutz befürchtet, dass nur einzelne Verstöße im Brucker Schlachthof geahndet werden. Die Aktivisten sehen aber das ganze System der elektrischen Betäubung auf dem Prüfstand

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Brucker Schlachthofs wegen des Verdachts der Tierquälerei noch längst nicht abgeschlossen. Die Soko Tierschutz, die die Vorgänge mit ihren Videos publik gemacht hat, argwöhnt, dass nur drei Vorfälle strafrechtlich behandelt und der Rest als Ordnungswidrigkeiten abgetan werde. "Das systematische Problem mit der Betäubung wird nicht angegangen, schon um Präzedenzfälle zu vermeiden", sagt ein Sprecher der Gruppe.

Ende Mai hatte die Soko Tierschutz gegen fünf Personen Anzeige erstattet, darunter den Betriebsleiter, den Tierschutzbeauftragten sowie den Geschäftsführer, den Kreis- und Stadtrat Max Keil (ÖDP/UBP), des Unternehmens. Die Gruppe übergab dem Staatsanwalt auch das Videomaterial, das heimlich und über mehrere Monate von den Schlachtungen sowie der Unterbringung von Tieren gedreht worden war.

Nun sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II der SZ auf Nachfrage, dass das Videomaterial inzwischen ausgewertet sei. "Das ist aufwendig, weil alles angeschaut und Personen und Zeiten zugeordnet werden muss", sagte sie. Nun müssten weitere Ermittlungen angestellt werden, so würde man nun eine Reihe von Personen vernehmen. Der Sprecher der Soko Tierschutz wiederum berichtet, dass die Polizei ihn um Aussagen zu ganz bestimmten Vorgängen aufgefordert habe. "Diese Daten habe ich inzwischen mitgeteilt." Aus den Anfragen schließt er, dass sich die Staatsanwaltschaft auf die individuellen Verfehlungen konzentriere. Es geht damit wohl um das Treten gegen den Kopf eines Schafes; um den Metzger, der über die Schweine läuft, als handele es sich um einen Teppich sowie um die Einsätze von Zangen bei Rindern. Eine Nachfrage der Polizei wegen der Betäubungen habe es nicht gegeben.

"Man konzentriert sich auf die eindeutigen Fälle", lautet die Schlussfolgerung der Soko Tierschutz. An die starken und lange anhaltenden Reaktionen von Tiere nach der Betäubung traue sich die Justiz wohl nicht heran, befürchten die Tierrechtler. "Die Schnappatmung wird nicht als Symptom akzeptiert. Denn das würde das gesamte System der elektrischen Betäubung in Frage gestellt", sagte der Sprecher der Gruppe. Ähnliche Bilder und Vorfälle habe man in anderen Schlachthöfen schon dokumentiert. Wobei der Aktivist einräumt, dass die Bewertung schwierig sei.

Die Soko Tierschutz hofft, dass die Brucker Vorgänge nicht per Bescheid geahndet werden, sondern es zu einem Prozess kommt. "Die bayerische Justiz muss solche Fälle einmal öffentlich aufarbeiten", forderte der Sprecher der Gruppe.

Die Staatsanwaltschaft in München widersprach den Vorwürfen. "Wir lassen nichts außen vor. Wir sind sogar verpflichtet, allen Verdachtsfällen nachzugehen", sagt eine Sprecherin. Eine Bewertung der einzelnen Fälle sei zudem gar nicht möglich, solange die Ermittlungen noch andauerten.

Währenddessen bemüht sich die neue Geschäftsführung des Schlachthofs Hasenheide GmbH & Co. KG um eine Wiederzulassung der Schlachtung. Nachdem die Regierung von Oberbayern im Herbst fehlende Unterlagen bemängelt hatte und bei einem Lokaltermin in Dezember auch die von den Behörden geforderten Umbauten als nicht ausreichend erachtet hat, ist die Zuständigkeit nun an die bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) übergegangen. "Die Akten sind bei uns, wir setzen das Verfahren fort", sagte die Pressesprecherin. Allerdings handele es sich um neue Mitarbeiter, die sich erst mit dem Vorgang beschäftigen müssen: "Wir arbeiten mit Hochdruck daran."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: