Justiz:Staatsanwältin lässt Vorwurf fallen

Justiz: Überschreitet das Strafmaß die Dauer von zwei Jahren Haft, wird ein Prozess in der Regel vor dem Landgericht München verhandelt.

Überschreitet das Strafmaß die Dauer von zwei Jahren Haft, wird ein Prozess in der Regel vor dem Landgericht München verhandelt.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Bei einem Germeringer werden Drogen und eine Schreckschusspistole gefunden. Das Landgericht sieht aber keinen Zusammenhang zwischen beiden Funden.

Von Andreas Salch, Germering

Wer Drogen besitzt und gleichzeitig eine erlaubnisfreie Schreckschusspistole, sollte beides tunlichst möglichst weit voneinander aufbewahren. Denn kommt es zu einer Durchsuchung und Fahnder der Polizei finden etwa in einer Wohnung Drogen und eben auch eine Schreckschusspistole, wird es für den Besitzer gefährlich. Schnell steht dann der Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Raum, verbunden mit einer Strafandrohung von "nicht unter fünf Jahren" Haft. Eine Schreckschusspistole, dazu Knallpatronen und 537 Gramm Marihuana entdeckten Polizisten auch Anfang Januar dieses Jahres in einer Wohnung in Germering. Für sie war klar, dass sie es mit einem Fall von bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu tun haben.

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