Fürstenfeldbruck:Teurer Schlüsseldienst

Amtsgericht stellt Verfahren wegen Wuchers gegen 2000 Euro Geldauflage ein.

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Sie wollte in der Wohnung ihres Freundes in Olching den Müll raustragen, aber der Schlüssel steckte und ließ sich nicht abziehen. Also rief sie einen Schlüsseldienst, der den Schließzylinder austauschte - und sah sich schließlich mit einer Rechnung über 1350 Euro konfrontiert. Der Vorfall liegt bald vier Jahre zurück, wurde aber am Donnerstag bei einem Verfahren wegen Wuchers am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck noch einmal auf den Tisch gebracht. Auf der Anklagebank saß der inzwischen 32 Jahre alte Mann, der damals den Zylinder gewechselt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte ihm noch einen zweiten Fall zur Last, bei dem sich die Kundin ebenfalls in der Wohnung befunden hatte. Nicht zuletzt, weil diese Situationen keine Zwangslagen waren, stellte der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck das Verfahren gegen die Zahlung von 2000 Euro ein.

"Ist das ernsthaft eine Zwangslage: Ich möchte den Müll rausbringen", fragt der Verteidiger. Er unterstreicht, dass es in den typischen Fällen, wo ein Schlüsseldienst wegen Wuchers vor Gericht steht, immer darum gehe, wieder in eine Wohnung hineinzugelangen. Die Betroffenen befänden sich in einer Notlage, oft seien sie müde und durchgefroren, sehnten sich eben nach dem erholsamen Aufenthalt in den eigenen vier Wänden. Normalerweise würden sich solche Fälle nachts oder am Wochenende zutragen. Im konkreten Olchinger Fall hingegen sei das alles an einem normalen Werktag passiert, zu den üblichen Geschäftszeiten.

Darüber hinaus macht der Verteidiger geltend, dass sein Mandant nicht vor Ort gewesen sei. Der 32-Jährige, der damals als Subunternehmer tätig war, aber längst die Branche verlassen hat und zwischenzeitlich im TV-Format "Die Bachelorette" auf den zweiten Platz kam, habe für wirklich jeden Auftrag eine Rechnung geschrieben, versichert der Jurist. Eine Rechnung aber fehlt in diesem Fall. "Mein Mandant kann nahezu ausschließen, dass er vor Ort war", beteuert er. Und auch für den ersten Anklagepunkt - das Entfernen eines Schließzylinders für 308 Euro - meldet der Jurist Zweifel an der vorhandenen Rechnung an, da laut Akten zwei Männer vor Ort waren.

"Das ist nicht der typische Fall des Aussperrens", stimmt Richter Martin Ramsauer zu. "Die Besonderheit ist in diesen beiden Fällen, dass die Personen nicht ausgesperrt waren", resümiert er. Und stimmt der Anregung des Verteidigers zu, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwältin ist nicht so schnell zu überreden. Sie fordert zunächst eine Auflage in Höhe von 2500 Euro. Schließlich stimmt sie aber dem Beschluss des Richters zu, das Verfahren gegen 2000 Euro einzustellen. Mit dem Geld soll der Angeklagte bei beiden Geschädigten den Schaden wieder gutmachen.

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