Hattenhofen:Zwist um Schießplatz geht weiter

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Landrat weist Vorwürfe der Bürgerinitiative zurück, die die Lärmbelästigung durch den Jagdparcour für unzumutbar hält.

Von   Karl-Wilhelm Götte , Hattenhofen

Landrat Thomas Karmasin (CSU) wehrt sich gegen die massiven Vorwürfe der Anwohner des Schießplatzes Hattenhofen, das Landratsamt sei seit der Gerichtsentscheidung von Mitte Dezember, die dem Betreiber weiterhin mehr als 8000 Schuss täglich erlaube, untätig. Die Behörde unternehme nichts gegen die weiterhin stattfindende permanente "Tortur" der lärmgeplagten Anwohner, so die Klage der Bürgerinitiative (BI) rund um den Jagdparcours. Mit ihrem offenen Protestbrief hatte sich die BI an Landrat Karmasin und an Ministerpräsident Markus Söder gewandt. Alarmierendes Fazit der Anwohner: "Der Lärm ist nicht nur schlicht unerträglich, er gefährdet unsere Gesundheit."

Landrat Karmasin betont in seiner Antwort an die BI, dass der Bescheid des Landratsamtes an den Betreiber des Schießplatzes, der Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 59 000 Euro wegen Verstoßes gegen die Auflage, 2200 Schuss pro Tag nicht zu überschreiten, nicht aus formalen Gründen vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen wurde. "Die zugegebenermaßen nicht korrekte Adressierung wurde im Erörterungstermin angesprochen und erörtert, letztendlich führten jedoch materielle Gründe (nach Ansicht des Gerichts fehlende Betriebszeitfestlegung und nicht substantiierte Prüfung der neuen schalltechnischen Untersuchung) zu der Erklärung des Landratsamtes, dass die angefochtenen Bescheide aufgehoben werden", schreibt Karmasin den Anwohnern. Der Jagdparcours Hattenhofen sei eine dem Immissionsschutzrecht unterliegende Anlage, deren Zulässigkeit sich nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften richte. "Der Betrieb des Jagdparcours ist unter anderem zulässig, wenn der zulässige Immissionsrichtwert nicht überschritten wird. Dies wurde durch schalltechnische Untersuchungen für zunächst 2200 Schuss und nunmehr für 3700 Schuss nachgewiesen", so der Landrat weiter.

Der Vorwurf, dass die Behörde nur "zögerlich" reagiert habe und in den letzten Monaten untätig war, sei nicht begründet. Man habe im Wege einer Kompromissfindung, beispielsweise im Rahmen eines Vergleichs, die Angelegenheit zu beenden versucht. Dann verweist der gelernte Jurist Karmasin die BI daraufhin, dass sich "an gerichtliche Verfahren gewisse Verfahrenszeiten" anschließen. Das Landratsamt sei in den vergangenen Monaten mit der Vorbereitung und Durchführung von Vergleichsverhandlungen mit den prozessbevollmächtigten Rechtsanwälten beider Parteien beschäftigt gewesen. "Auf Schreiben des Prozessbevollmächtigten der Nachbarn wurde von Seiten der Behörde immer zeitnah reagiert", betont der Landrat. Abschließend empfiehlt Karmasin den Anwohnern, selbst zu klagen: "Neben einer Beurteilung aus öffentlich-rechtlicher Sicht besteht auch immer die Möglichkeit, parallel dazu zivilrechtlich gegen eine Anlage vorzugehen."

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