Rechtsstreit um Brandschutz im Fliegerhorst:Parteiischer Unparteiischer

Jurist der Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck wundert sich über Beiladung der Bezirksregierung vor Gericht

Von Stefan Salger, München/Fürstenfeldbruck

Möglicherweise bereits im Oktober wird sich das Münchner Verwaltungsgericht mit einem Konflikt zwischen der Kreisstadt und der Regierung von Oberbayern beschäftigen, in dem es um Brandschutz geht. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Für Irritationen sorgte bei den juristischen Vertretern Fürstenfeldbrucks, dass das Verwaltungsgericht in einem sehr ähnlichen Verfahren nun ausgerechnet die Regierung von Oberbayern als "unabhängigen Experten" beigeladen hat: Vor einer Woche war erstmals über die Klage der Stadt verhandelt worden, die sich in diesem Fall gegen den Bund richtet. Ebenso wie bei der Asyl-Erstaufnahmestelle, für die die Bezirksregierung verantwortlich ist, geht es dabei um die Hilfsfrist, die kaum einzuhalten ist. Die Feuerwehr kann nicht garantieren, dass sie es innerhalb der vorgeschriebenen zehn Minuten zu den beiden Standorten im Nord-Osten der Stadt schafft. Bruck sieht den Bund für den Fliegerhorst (der seine eigene Feuerwehr abgeschafft hat) und die Regierung von Oberbayern für die Asyl-Unterkunft in der Verantwortung beim Brandschutz. Die Stadt erwartet Eigenanstrengungen und will auch schwarz auf weiß bestätigt haben, dass sie wegen eines zu späten Eintreffens der Rettungskräfte nicht regresspflichtig wird.

Stadtjurist Christian Kieser hält die Regierung von Oberbayern vor diesem Hintergrund für befangen und spricht von einem möglichen Interessenskonflikt. Das Gericht habe aber bei der Auswahl der Beigeladenen einen großen Handlungsspielraum. Rechtlich sei diese Vorgehensweise also kaum anzufechten, sagte er.

Das Verfahren der Stadt gegen den Bund wird wohl Ende des Jahres fortgesetzt. Das beklagte Verteidigungsministerium hatte im Prozessauftakt eine gütliche Einigung abgelehnt. So hatte Richterin Gertraud Beck vorgeschlagen, der Bund möge sich doch an den Kosten für einige hauptamtliche Feuerwehrleute beteiligen, mit deren Hilfe die maximal zehnminütige Anfahrtszeit auch vor Fertigstellung der geplanten zweiten Feuerwache in der Nähe des Fliegerhorsts sicherzustellen wäre - diese dürfte frühestens 2019 bezugsfertig sein. Ebenso abgelehnt wurde von den Vertretern des Bundes die Verlängerung der Übergangsfrist um ein weiteres Jahr. Denn dies könnte bedeuten, dass die Luftwaffe wieder eigene Feuerwehrleute auf dem Fliegerhorst stationieren müsste. Erst im März waren die letzten vier Männer abgezogen worden.

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