Auch nach einem Urteilsspruch des Landgerichts München I zur Honorar-Affäre des Gröbenzeller Bürgermeisters Martin Schäfer (UWG) ist weiter offen, wie sich die Kommune etwa 10 000 Euro zurückholt, die ohne Rechtsgrundlage ausgezahlt worden waren. Wie berichtet, wurde das Geld von der Kämmerei zu Unrecht an eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei überwiesen, die den Rathauschef in Auseinandersetzungen mit Gröbenzellern vertrat. Mit Unterstützung der Kanzlei erwirkte Schäfer Unterlassungserklärungen gegen mehrere Kritiker an seiner Amtsführung. Die Rechnungen beglich die Gemeinde, obwohl es dafür weder eine Rechtsgrundlage noch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats gab. Weil es sich bei den juristischen Auseinandersetzungen um eine Privatangelegenheit von Schäfer handelte, hätten die Zahlungen von der Gemeinde weder beglichen werden dürfen noch vom Gemeinderat genehmigt werden können.
Honorar-AffäreWie Gröbenzell sein Geld vom Bürgermeister zurückbekommen will
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Hinter verschlossener Tür verhandelt der Gemeinderat, um die Regressforderung gegen Martin Schäfer durchzusetzen.
Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell
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