Zuweilen nutzt es etwas, wenn man vernehmlich auf seine Interessen hinweist. Ein Radfahrer hatte gegen die bisherige Regelung geklagt, die Radfahrer zwang, sich von der Bundesstraße 2 in Fürstenfeldbruck nach Emmering den Weg mit Fußgängern zu teilen. Dort ist nun ein Schutzstreifen für Radler auf der Fahrbahn markiert worden. Das teilt das Landratsamt mit. Anlass seien Beschwerden von Bürgern gewesen, die darauf hinwiesen, dass der gemeinsame Rad- und Gehweg einfach zu eng ist, und eben die Klage.
Nach der Straßenverkehrsordnung muss ein gemeinsamer Geh- und Radweg innerorts mindestens 2,50 Meter breit sein, was aber dort nicht der Fall ist. Mittlerweile wurde die Beschilderung an die neue Verkehrsregelung angepasst, allerdings nicht zur vorgezogenen Verkehrsfreigabe nach Bauarbeiten an dem Straßenabschnitt. Der Hersteller konnte schlicht die Schilder nicht rechtzeitig liefern.
Inzwischen sind jedoch die blauen Schilder mit Symbolen für Fußgänger und Radfahrer entfernt worden, was die Radler von der Pflicht befreit, auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zu fahren. Wenn sie wollen, dürfen sie das aber nach wie vor tun, wie die neuen Schilder „Gehweg“ mit den weißen Zusatztafeln „Radfahrer frei“ zeigen. Auf dem Gehweg müssen Radler natürlich besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen, langsam fahren und dürfen niemanden behindern oder gefährden. Darauf weist die Kreisbehörde hin.
Wer schneller unterwegs sein will, kann nun auch auf dem neuen Schutzstreifen auf der Straße radeln. Er biete einen erhöhten Schutz gegenüber Kraftfahrzeugen, die ihn nur befahren dürfen, wenn es wegen Gegenverkehrs oder zum Abbiegen notwendig ist. Autofahrer müssen dann besonders auf Radfahrer achten, heißt es in der Mitteilung.

Die Gemeinde Emmering, die Polizei, der Radverkehrsbeauftragte des Landkreises, das Landratsamt und der Allgemeine Deutschen Fahrradclub (ADFC) haben die neue Regelung beschlossen und dies dem Gericht mitgeteilt, das über die Klage des Radfahrers befinden muss. Der Radschutzstreifen „stellt einen Kompromiss zwischen den Interessen der Autofahrer, der Radfahrer und der Fußgänger dar, der für tragbar erachtet wurde“, erklärt das Landratsamt. In einigen anderen Orten im Landkreis habe sich der Radschutzstreifen bewährt und sei ohne Beschwerden angenommen worden. Das Gerichtsverfahren sei bislang nicht abgeschlossen.
Fahrzeuge dürfen auf dem Schutzstreifen nicht geparkt werden. Ein zusätzliches Halteverbot soll nicht angeordnet werden.

