Puchheim/München:Baufirma fordert 177 000 Euro

Puchheim/München: Über die Kosten für den Abriss der Turnhalle streiten Unternehmen und Landkreis vor Gericht

Über die Kosten für den Abriss der Turnhalle streiten Unternehmen und Landkreis vor Gericht

(Foto: Voxbrunner Carmen)

Landkreis muss wegen Schulzentrum Puchheim vor Gericht

Von Andreas Salch, Puchheim/München

Die Arbeiten an dem vom Kreistag beschlossenen 19 Millionen Euro teuren Neubau einer Zweifach- und Dreifach-Turnhalle am Puchheimer Schulzentrum sind in vollem Gange. Spatenstich war im Dezember 2019. Inzwischen beschäftigt das Projekt auch die für Baurecht zuständige Zivilkammer Landgericht München II. Die mit den Abbrucharbeiten der alten Turnhallen beauftragte Firma Sauer Bau aus Unterhaching hat den Landkreis als Träger des Schulzentrums verklagt. Es geht um angeblich offenen Werklohn in Höhe von 177 000 Euro. Sauer Bau hatte Ende Mai 2019 den Auftrag erhalten und begann im Juli mit den Arbeiten. Ende Oktober desselben Jahres wurde der Firma allerdings gekündigt, weil sie mit den Abbrucharbeiten in Verzug gewesen sein soll. Der Landkreis behauptet, dass deswegen mit den eigentlichen Bauarbeiten erst viel später habe begonnen werden können und erhebt gegenüber Sauer Bau deshalb Ansprüche auf einen sogenannten Verzögerungsschaden. Ob zurecht oder nicht - diese Frage bilde den "Kern des Verfahrens", sagte der Vorsitzende der Baukammer am Landgericht München II, Richter Rupert Heindl, zum Auftakt der Güteverhandlung.

Die Firma Sauer Bau hat dem Landkreis für die Abbrucharbeiten einen Betrag in Höhe von etwas mehr als 396 000 Euro in Rechnung gestellt. Diesen hat der Landkreis bislang nur zum Teil beglichen. Offen sind nach wie vor 177 000 Euro. Dies hat zur Folge, dass in dem Zivilverfahren unter anderem auch darum gestritten wird, welche Leistungen Sauer Bau überhaupt abrechnen durfte. Das Unterhachinger Unternehmen vertritt den Standpunkt, dass schon die Ausschreibung durch den Landkreis ungenügend gewesen sei. Das heißt: Tatsächlich sei im Rahmen des Hallenabbruchs viel mehr zu tun gewesen, als ursprünglich in der Ausschreibung angegeben war. So etwa die doppelte Dachabdeckung oder 500 laufende Meter Asbest in den Lüftungskanälen der Hallen, wie der Geschäftsführer von Sauer Bau am Rande der Verhandlung sagte. Durch die Entfernung beider Materialien sei ein erhebliches Maß an Mehrarbeit angefallen. Gleichwohl machte Richter Heindl deutlich, dass auf Klägerseite diverse Positionen bei den Forderungen nicht belegt und gar falsch berechnet worden seien. Und zu den Vertretern des Landkreises sagte der Vorsitzende, es sei schon "bemerkenswert", wie ungenau die Ausschreibung gewesen sei. Dort sei unter anderem nicht erwähnt worden, dass sich in der Halle ein Fußbodenheizung befand, die im Zuge des Abbruchs erst ausgebaut werden musste. Auf welcher Grundlage habe der zuständige Architekt eigentlich das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung gemacht, fragte Richter Heindl die Vertreter des Landkreises. Er fürchte, sagte der Vorsitzende zu ihnen, dass es "momentan gute Gründe" gebe, dass die im Raum stehende offene Werkleistungen an die Klägerseite fließen werden. In welcher Höhe sei indes fraglich. Sollte das Verfahren in all seinen Facetten verhandelt werden, werde dies dauern, gab Richter Heindl zu bedenken. Dies werde zudem sehr viel Geld kosten. Allein für Sachverständigengutachten sei mit einem Betrag von 10 000 bis 20 000 Euro zu rechnen. Da der Landkreis Klageabweisung beantragt hat, wird das Gericht im Oktober eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens verkünden.

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