Puchheim:Marihuana beschlagnahmt - Flüchtling wendet sich an Polizei

Der Asylbewerber will im oberbayerischen Puchheim wegen eines Tütchens Marihuana Anzeige gegen den Sicherheitsdienst erstatten. So viel Vertrauen in die Polizei ist selbst der Polizei zu viel.

Kolumne von Stefan Salger

In Jemen und in etwas geringerem Umfang in Äthiopien sind mehr entspannte Menschen unterwegs, als man dies nach einem Zahnarztbesuch erwarten würde. Vielleicht liegt es daran, dass ihre dicken Backen gar nicht Folge einer schmerzhaften Zahnbehandlung sind, sondern des Konsums der Alltagsdroge Kath.

Die frischen grünen Blätter des Kathstrauchs werden im Mund zerkaut und entfalten dabei eine stimulierende Wirkung. Das Beste: Der Konsum ist halblegal und weit verbreitet, sogar mancher Vertreter des Staats läuft in diesen Ländern ab und an mit einer dicken Backe durch die Gegend.

Die Ordnungshüter, die jüngst eine Puchheimer Aylbewerberunterkunft aufsuchten, mögen durch die jemenitische oder äthiopische Brille betrachtet wie Spaßbremsen wirken: eher schmallippig, dünnbackig und vor allem schrecklich nüchtern.

Alarmiert worden sind sie von einem 41-jährigen Flüchtling, der übrigens nicht aus Äthiopien oder Jemen, wohl aber aus dem arabischen Raum stammt. Der beschwert sich bitterlich über einen der Sicherheitsmänner der Unterkunft, hat ihm der doch ein Plastiktütchen abgenommen. Das enthält zwar nicht das populäre Kath, wohl aber das ähnlich wirksame und im Westen ähnlich salonfähige Marihuana. Da Deutschland einen vorzüglichen Ruf als Rechtsstaat hat, will der 41-Jährige Anzeige erstatten wegen dieses dreisten Diebstahls. Und natürlich will er sein Eigentum zurück.

Sogar die Beamten, die gerne ihre Bürgernähe herausstreichen, räumen in der Einsatzmeldung ein, dass da jemand nun wohl doch etwas "zu viel Vertrauen in die Polizei" gesetzt hat. Der Sicherheitsmann, der sich zuvor ebenfalls an die Ordnungshüter gewendet hatte, kommt ungeschoren davon. Das Gras-Tütchen rückt das diensthabende Duo in seinen Uniformen in frischem Grün aber nicht mehr heraus.

Was bleibt, ist eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Weil die Rauschgiftmenge aber gering ist und der Mann augenscheinlich nicht damit gehandelt hat, dürfte das Verfahren eingestellt werden und damit all die Aufregung schnell wieder verrauchen.

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