Puchheim:Anwalt soll Greensill-Geldanlage prüfen

Puchheim: Externe Prüfer im Rathaus: Die Stadt Puchheim will wegen des Greensill-Falls einen Anwalt einschalten.

Externe Prüfer im Rathaus: Die Stadt Puchheim will wegen des Greensill-Falls einen Anwalt einschalten.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Nach einem Beschluss des Stadtrats soll ein unabhängiger Experte untersuchen, wer für den Verlust von zwei Millionen Euro verantwortlich ist

Von Peter Bierl, Puchheim

In die Untersuchung der Greensill-Affäre in Puchheim soll ein unabhängiges Anwaltsbüro eingeschaltet werden. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung nach einer längeren Diskussion einstimmig beschlossen, jedoch klaffen die Ansichten über das Ausmaß der Untersuchung der Vorgänge auseinander. Die CSU ist in der Frage gespalten. Das zeigte sich deutlich, als CSU-Stadtrat Günter Hoiß den Antrag zur Geschäftsordnung stellte, die Debatte zu beenden, und sein Fraktionskollege Dominik Schneider die Gegenrede dazu hielt.

Durch die Pleite der Greensill-Bank im März hat die Stadt Puchheim zwei Millionen Euro verloren, und es stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist, der Bürgermeister, der Kämmerer oder Mitarbeiter der Kassenverwaltung, oder ob gar der Stadtrat eine widersprüchliche Richtlinie für solche Anlagen verabschiedet hat. Mit der Aufklärung war zunächst der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtrats beauftragt worden. Dieser hatte in der Sitzung im April beantragt, sich als Kommission konstituieren zu dürfen, um nichtöffentlich tagen zu können.

Anfang Mai beantragte diese sechsköpfige Kommission, sowohl den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit einer Sonderprüfung aller Geldanlagen ab 2019 zu beauftragen, als auch eine Anwaltskanzlei zu suchen. Diese Kanzlei soll ebenfalls die Geldanlagen der Stadt ab 2019 prüfen und rechtlich bewerten, aber auch Ansprüche auf Schadenersatz, Haftungsfragen, Verletzungen der Dienstpflicht, arbeits- und dienstrechtliche sowie disziplinarische und mögliche strafrechtliche Schritte.

Die Vorsitzende der Kommission, Marga Wiesner (SPD), stellte den Antrag vor. Sie berichtete, dass das Gremium bis Mitte Mai neunmal in der Angelegenheit getagt habe und an einem Abschlussbericht arbeite. Nun wolle man eine geeignete Anwaltskanzlei ausfindig machen und dem Stadtrat im Juni vorschlagen. Der Fachanwalt solle die ungeklärten Aspekte prüfen. Die CSU-Fraktionsvorsitzende Karin Kamleiter fragte, wieso Prüfungsverband und Anwaltskanzlei nicht gleichzeitig und unabhängig voneinander tätig sein sollten, woraufhin Wiesner auf die Kosten verwies. Schneider (CSU) forderte, aus Kosten- und Zeitgründen die Untersuchung der Anwälte auf den Greensill-Fall von 2020 zu beschränken. Er verwies darauf, dass am 3. September die Frist für etwaige Schadenersatzansprüche intern im Rathaus abläuft.

Wenn parallel gearbeitet werden soll, müsse der Prüfungsverband warten, denn dieser könnte zwar sofort anfangen, die Kanzlei müsse aber erst noch gesucht werden, wandte Hoiß ein, der selbst der Kommission angehört. Er rügte, dass die Kompetenz der Kommission in sozialen Medien und der Presse bezweifelt worden sei, was er als "respektlos" bezeichnete. Auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sigrun Matthes beharrte darauf, dass der Anwalt nach dem BKPV mit der Aufarbeitung beginnen solle. Denn dann stehe fest, was noch nicht geklärt sei.

Der Prüfungsverband könne selbstverständlich sofort anfangen, erwiderte Schneider. Parallel zu arbeiten bedeute, dass der Fachanwalt alles unabhängig prüft und nicht bloß die Berichte der Kommission und des BKPV anschaue. Das komme einer Misstrauenserklärung gegenüber dem BKPV gleich, sagte Bürgermeister Norbert Seidl (SPD). Seiner Auffassung nach soll der Anwalt insbesondere auch die Anlagenrichtlinie bewerten. Daher sei es sinnvoll, wenn dazu die Stellungnahme der Prüfer vorliege, sagte Seidl.

Als Schneider sich erneut zu Wort meldete, beantragte Hoiß das Ende der Debatte. Schneider hielt die Gegenrede, wobei er mehrfach durch Unmutsbekundungen aus der Runde unterbrochen wurde, weil er nicht bloß erklärte, dass der Fall ausführlich diskutiert werden müsse, sondern sich inhaltlich zur Sache äußerte. Quer zu den Fraktionsgrenzen votierte die Mehrheit gegen acht Stimmen für das Ende der Debatte. Die Anträge der Kommission wurden fast einstimmig angenommen, lediglich Martin Koch (FDP) lehnte die Einbeziehung des BKPV ab.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: