Prozess vorm Landgericht:Schwunghafter Handel mit geklauten Fritten

Vier Mitarbeiter eines Gröbenzeller Gastronomie-Services stehen wegen schweren Bandendiebstahls vor Gericht. Sie sollen Lebensmittel auf eigene Rechnung verkauft haben. Am ersten Prozesstag sind alle geständig.

Andreas Salch

Wegen schweren Bandendiebstahls müssen sich vier Männer aus dem Landkreis seit Montag vor dem Landgericht München II verantworten. Die Angeklagten arbeiteten für eine Gröbenzeller Firma, die Lebensmittel an Gastronomiebetriebe, Hotels und Kantinen liefert. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft haben sie von Frühjahr 2010 bis zu ihrer Festnahme im März vergangenen Jahres Waren im Wert von rund 150 000 Euro aus dem Sortiment des Unternehmens abgezweigt. Entweder behielten sie diese für sich selbst oder lieferten sie der Inhaberin eines Imbisses. Auch sie sitzt mit auf der Anklagebank. Ihr wird gewerbsmäßige Bandenhehlerei zum Vorwurf gemacht.

Prozess vorm Landgericht: Das Landgericht München nahm dem Angeklagten seine Erklärung nicht ab.

Das Landgericht München nahm dem Angeklagten seine Erklärung nicht ab.

(Foto: dpa)

Der Prozess vor der 2. Strafkammer begann unter massiven Sicherungsvorkehrungen. Grund hiefür sei, so mutmaßten zwei der Verteidiger, Rechtsanwalt Joachim Schwarzenau und dessen Kollege Christian Gerber, dass drei der Angeklagten einem Fürstenfeldbrucker Motorradclub angehören, den sie ebenfalls mit gestohlenen Lebensmitteln beliefert haben sollen. Jedenfalls hat das Gericht in einer "Sicherheitsverfügung" für die Dauer der Verhandlung vorsorglich ein "Kuttenverbot" erlassen. Das heißt, Mitglieder des Brucker Motorradclubs, die zu dem Prozess wollen, dürfen keine Jacken tragen, auf denen das Emblem ihres Clubs ist. Von düsteren Rockern in Lederkluft war im Gerichtssaal zum Auftakt aber weit und breit nichts zu sehen.

Hauptangeklagter der mutmaßlichen Bande ist ein Speditionskaufmann aus Olching. Er sitzt als einziger noch in Untersuchungshaft. Der großgewachsene kahlköpfige Mann arbeitete als Disponent bei dem Lebensmittellieferanten.

Den Ermittlungen zufolge soll er der Inhaberin des Imbisses angeboten haben, sie mit gestohlenen Waren zu beliefern. Im Gegenzug soll die Frau dem Olchinger 50 Euro, später dann 100 Euro für jede Lieferung gezahlt haben. Außerdem habe sie dem 42-Jährigen sowie dessen drei Komplizen gestattet, umsonst in ihrem Imbiss zu essen und zu trinken. Sobald die Angeklagte den Olchinger anrief oder ihm eine SMS schickte, hätten der und seine Komplizen geliefert, heißt es in der Anklage. Die Staatsanwaltschaft geht von knapp 40 Fällen aus.

Zu Beginn der Verhandlung legten alle fünf Angeklagten ein Geständnis ab und räumten die Vorwürfe im Großen und Ganzen ein. Der Disponent, der gewissermaßen die Fäden in der Hand hielt und mittels gefälschter Packzettel einen reibungslosen Ablauf sicherstellte, sagte, er entschuldige sich für das, was er getan habe. Was der 42-Jährige dann jedoch noch hinzufügte, hinterließ verdutzte Gesichter im Gerichtssaal. Glaubt man dem Olchinger, war es nämlich in der Firma gang und gäbe, dass sich jedermann aus deren Sortiment bedient. Gestohlene Waren würden von Mitarbeitern teilweise "in Rucksäcken" nach draußen getragen, so der 42-Jährige. Als er dies einem der Geschäftsführer gemeldet habe, habe der ihm entgegnet: "Für so einen Scheiß habe ich keine Zeit."

2008 habe er dann selbst angefangen, seinen Arbeitgeber zu bestehlen, räumte der Olchinger ein. An die Besitzerin des Imbisses habe er "größtenteils Pommes Frites, Fett und Öl" geliefert. Allerdings nur etwa achtmal im Jahr und längst nicht in dem Umfang, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage behauptet. Sowohl der Disponent als auch seine Komplizen bestritten, Geld von der Imbissbuden-Besitzerin bekommen zu haben. Der Prozess wird fortgesetzt.

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