Prozess:Terrasse muss abgebaut werden

Concetta Tatti

Den für ihren Rollstuhl viel zu kleinen Terrassenbereich hat die Gröbenzellerin vergrößert.

(Foto: Privat/oh)

Gröbenzell obsiegt in einem Rechtsstreit gegen eine Mieterin. Die Rollstuhlfahrerin hatte ungenehmigt Holzdielen über ein Kiesbett legen lassen. Laut Gericht hat sie damit ihren Wohnbereich in die Gemeinschaftsfläche erweitert

Von Ariane Lindenbach, Gröbenzell

Die vermutlich bekannteste Terrasse am Ort muss in weiten Teilen wieder zurückgebaut werden. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat am Donnerstag entschieden, dass die über einer Kiesfläche verlegten Holzdielen großenteils entfernt werden müssen. Mit der Begründung, dass die beklagte Mieterin, die Rollstuhlfahrerin Concetta Tatti, damit für die Gemeinschaft angedachte Flächen zu ihrer Privatterrasse umfunktioniert und sie somit ihre Wohnfläche vergrößert habe. Die Gemeinde Gröbenzell als Vermieterin hatte 2017 gegen Tatti geklagt, da diese die Holzdielen zwar von einem Fachmann und auf eigene Kosten, aber ohne Genehmigung hatte verlegen lassen. Die Beklagte ist mit ihrem Elektrorollstuhl auf den festen Untergrund angewiesen, im Kies bleibt sie stecken, kippt womöglich um.

2015 wurde das mit staatlichen Fördermitteln von der Gemeinde Gröbenzell errichtete Mehrfamilienhaus an der Grünfinkenstraße fertig. Entlang der gesamten Südfront verläuft auf einer Tiefe von etwa 2,50 Meter ein Kiesbett, vor jeder zweiten Terrassentür gibt es einen knapp fünf Quadmeter großen gepflasterten Bereich. Laut Mietvertrag gehören nur die gepflasterten Bereiche zur Wohnfläche, der Rest ist Gemeinschaftsfläche. Darauf bezieht sich das Gericht in seinem Urteil.

Durch den Holzbelag über dem Kies habe die Mieterin ohne Zustimmung der Vermieterin ihre Terrassenfläche um knapp zehn Quadratmeter erweitert, heißt es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichtes. Das Urteil verlangt von der Beklagten, die Holzdielen bis auf einen ein Meter breiten, 23 Zentimeter tiefen Streifen - zum bequemeren Rangieren - entlang der Pflasterfläche zu beseitigen. Und entlang der Hauswand müssen auf der gesamten Länge zwei Bretter entfernt werden, damit sich dort kein Regenwasser stauen kann.

Die Beklagte und ihre Rechtsanwältin, Nicole Brabant, überlegen nun, ob sie gegen die Entscheidung in Berufung gehen sollen. Einen Monat haben sie dafür Zeit. Ihre Reaktionen auf das Urteil sind unterschiedlich. Die Münchner Juristin nennt es einen Teilerfolg. "Das Gericht hat anerkannt, dass sich der Anspruch einer schwerbehinderten Mieterin auf Zustimmung des Vermieters zu einem behindertengerechten Umbau auch auf die Gemeinschaftsflächen erstreckt", lautet ihre Interpretation. Die in Gröbenzell aufgewachsene Tatti bemüht sich, das Positive zu betonen: "Fakt ist, hätte ich mich um den Bodenbelag meiner Terrasse nicht selbst gekümmert, hätte ich diese nicht nutzen können", schreibt sie in einer Stellungnahme. Und kündigt an, weiter für ihre Rechte als behinderte Frau im Rollstuhl zu kämpfen. Wenig überraschend äußert sie sich auch enttäuscht, dass Inklusion auch heute "immer noch Glückssache ist". Und weiter: "Ich bin über das vehemente Verfahren, die harte Haltung und die Kompromisslosigkeit der Gemeinde und ihrer beiden Bürgermeister, Martin Schäfer (UWG) und Martin Runge (Grüne), fassungslos."

Die Gemeinde Gröbenzell hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass sie voraussichtlich erst am Freitag eine Stellungnahme abgeben wird. Auf der Internetseite www.gröbenzell-faktencheck.de hat der frühere Gemeinderat Johann G. Böhmer (FW) unter dem Titel "Unnötige Machtdemonstration der Gemeinde gegen eine schwerbehinderte Mieterin" am Dienstag eine Zusammenfassung des Rechtsstreits veröffentlicht. Sie beginnt mit den Worten: "Fehlendes Augenmaß legt die Gemeinde bei ihrer Klage gegen ihre schwerbehinderte Mieterin, die Rollstuhlfahrerin Frau Concetta Tatti, an den Tag." Böhmer berichtet darin auch von einer Befragung des Gemeinderats und des Bürgermeisters. Im Fokus stehe dabei Paragraf 554 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der einem behinderten Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zu einer behindertengerechten Nachrüstung der Mietwohnung (und des Zugangs zu ihr) gebe. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, "müssen die baulichen Maßnahmen oder Einrichtungen für die behindertengerechte Nutzung des Wohnraums erforderlich sein. Weiter gehende Maßnahmen, auch wenn sie für den Mieter mehr Bequemlichkeit versprechen, muss der Vermieter nicht hinnehmen."

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