Prozess:S-Bahn-Prügelei nach Kinderlärm

Landgericht verurteilt 57-Jährigen zu sechs Monaten auf Bewährung

Von Andreas Salch, Gröbenzell

1. April 2013. Ein Kleinkind schreit in der S 3 Richtung Maisach. Es hat Koliken. Die Frau des Kellners Walter L., die bei einer Krankenkasse arbeitet, ist durch das Quengeln des Kindes derart genervt, dass sie vor allen Fahrgästen laut fragt: "Kann man dem Kind nicht mal das Maul stopfen?"

Walter L. und die 42-jährige Mutter beginnen heftig miteinander zu streiten. Laut Zeugen fallen Schimpfworte wie: "Schlampe", "Du Depp". L. und die Mutter schubsen und treten sich gegenseitig. Eines der Gläser aus L.s Brille geht zu Bruch. Fahrgäste mischen sich ein, versuchen die Gemüter zu beruhigen. Ohne Erfolg. Die Fäuste fliegen. Der 57-jährige Kellner aus Olching schlägt auf die Mutter ein. Diese revanchiert sich, indem sie L.s Ehefrau einen Schlag versetzt und ihr ein Büschel Haare ausreißt. Die 47-Jährige geht zu Boden, schreit: "Hilfe, Hilfe". Zuvor soll sie der Mutter noch in den Arm gebissen haben.

"Du kommst hier nicht lebend raus, wenn meine Frau stirbt", droht Walter L. der Mutter. Seine Frau hat es am Herzen. Doch anstatt sich um sie zu kümmern, steigt er über sie, holt aus und drischt ein weiteres mal mit der Faust gegen den Kopf der Mutter. Als die S 3 in Olching stoppt, alarmiert ein Fahrgast den Zugführer. Die Polizei rückt an. Sowohl der Kellner als auch die Mutter seinen "ziemlich außer Rand und Band" gewesen. "Herr L. war extrem aufgebracht", erinnerte sich jetzt ein Beamter der Bundespolizei vor dem Landgericht München II.

Auf der Anklagebank sitzt aufrecht Walter L. im rot-schwarz gestreiften Hemd und heller Hose. Er hat Berufung gegen ein Urteil des Brucker Amtsgerichts eingelegt. Dies hatte ihn in erster Instanz wegen Körperverletzung und Bedrohung zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage verurteilt. Auch gegen die 42-jährige Mutter hatte das Amtsgericht acht Monate wegen der Attacke auf L.s Ehefrau verhängt. Auch diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Trotz der Bilder einer Überwachungskamera in der S-Bahn hatte sich im Nachhinein nicht mehr klären lassen, wer die körperlichen Auseinandersetzung begonnen hatte. Zugunsten des Kellners war das Amtsgericht davon ausgegangen, dass dieser in Notwehr gehandelt habe. Die Drohung, die er der Mutter entgegenschleuderte, wonach sie den Zug nicht lebend verlasse, sollte seine Frau sterben, ahndete das Gericht aber. Ebenso den zweiten Schlag, den L. der Mutter versetzt hatte. Denn diesen hatte der Kellner ausgeteilt, als der Streit bereits vorüber gewesen sei.

Dass 57-Jährige mit der Faust ausgeholt hatte, lässt sich anhand der Bilder der Überwachungskamera belegen. Aber hatte er auch getroffen? Sein Mandant habe der Mutter eine "Kopfnuss geben wollen", behauptete der Verteidiger, Rechtsanwalt Ralf Seidl vor dem Landgericht München II und sprach von einer "Entgleisung" seines Mandanten in der S-Bahn.

Eigentlich hätte Walter L. ja zufrieden sein können. Er war mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Der 57-Jährige ist jedoch erheblich vorbestraft. 2007 wurde er vor dem Landgericht München I wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. L. befand sich damals in einer finanziell angespannten Situation. Er raubte einen Drogerie-Markt in München aus. Die Beute: 127 Euro. Auf der Flucht schoss er mit einer Gastpistole auf seine Verfolger. Dennoch gelang es Passanten, ihn zu überwältigen. 2011 ist L. auf Bewährung vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Wegen der Attacke in der S-Bahn und der Höhe der vom Amtsgericht verhängten Strafe drohe seinem Mandant nun der Widerruf dieser Bewährung, so der Verteidiger des Kellners.

Walter L. hatte großes Glück. Da auf den Bildern der Überwachungskamera nur zu sehen ist, dass er mit der Faust ausholt, nicht aber, ob er die Mutter tatsächlich auch getroffen hat, ging die Richterin in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht nurmehr von einer versuchten Körperverletzung und Bedrohung aus. Sechs Monate auf Bewährung lautet das Urteil am Ende.

"Sie waren nur darauf aus, ihren Impulsen nachzugeben", beschied die Vorsitzende dem Kellner bei der Urteilsbegründung. Trotz des Erfolges muss Walter L. weiter bangen. Denn die Staatsanwaltschaft prüft erst noch, ob er zurück ins Gefängnis muss.

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