Süddeutsche Zeitung

Prozess:Hauptrohr gekappt

Gericht verurteilt Baufirma und Planungsbüro im Streit um die Sanierung des evangelischen Kindergartens in Puchheim

Von Peter Bierl, Puchheim

Vor zehn Jahren ist der evangelische Kindergarten in Puchheim-Bahnhof saniert worden. Bald darauf tropfte es von der Decke, bei zwei Starkregenfällen im Sommer 2012 sprudelte das Wasser von oben ins Haus. Ob damals gepfuscht wurde und wer dafür zahlen musste, hatte nun das Landgericht München II abzuwägen. Der Richter entschied, dass Architekten und Innenarchitekten nicht verantwortlich sind. Dagegen müssen die Baufirma und ein Planungsbüro als Gesamtschuldner geradestehen, für Schäden "die sich aus der Durchtrennung der Sammelleitung im Bereich der Eingangstür" ergaben.

Zunächst dachte Pfarrer Markus Ambrosy, dass das Dach schadhaft wäre. Die Puchheimer Feuerwehr pumpte in einer Art Amtshilfe etwa 5000 Liter Wasser auf das Flachdach, um die undichten Stellen ausfindig zu machen. Aber das Wasser drang nicht durch, die Decke war und ist dicht. Ein Problem war, dass sämtliche Decken innen abgehängt waren, sodass man von unten keine Schäden hätte sehen können. Ein Mitarbeiter der Kirchenverwaltung löste das Rätsel. Er fand heraus, dass die Bauarbeiter bei der Renovierung zwei Rohre verwechselt und das Hauptrohr, das zur Entwässerungsgrube führte versehentlich gekappt hatten. Bei Regen staute sich das Wasser zurück, stieg in der Leitung nach oben und tropfte von dort herunter. Der Boden des Hauses, die neue Küche, ein Teil der Decke waren durchtränkt und mussten während des laufenden Betriebs erneuert werden.

Weil die Firma ihren Fehler nicht habe einsehen wollen, ging es vor Gericht, berichtete der Pfarrer. Die evangelische Gemeinde verklagte das Unternehmen auf Schadenersatz. Zwei Gutachten wurden in Auftrag gegeben, um die Verantwortung zu klären. Der Sachschaden beträgt nach Angaben von Ambrosy etwa 25 000 Euro. Durch den inzwischen dreijährigen Rechtsstreit habe sich der Betrag auf etwa 75 000 Euro verdreifacht. "Ein privater Hausbesitzer hätte das gar nicht durchgehalten", vermutet der Pfarrer.

Die kaputte Küche mit den aufgequollenen Pressspannplatten durfte nicht ausgetauscht werden, sie muss zur Beweissicherung stehen bleiben, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. "Für die Mitarbeiter und die Eltern ist das das größte Ärgernis", sagte Ambrosy.

Ende November wurde der Fall vor dem Landgericht in München verhandelt und das Urteil vor einigen Tagen verkündet. Der Rechtsstreit ist damit allerdings nicht beendet, erklärte eine Sprecherin des Gerichts. Im weiteren Verfahren wird nun über die Schadenssumme in Höhe von 50 000 Euro gestritten.

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Quelle:
SZ vom 07.02.2018
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