Prozess:Erzieherin wegen Schlägen in der Kita verurteilt

  • Eine Erzieherin soll in einer Kita im Landkreis Fürstenfeldbruck zwei Kinder geschlagen haben.
  • Die Frau stritt vor dem Amtsgericht beide Übergriffe ab und erklärte, dass sie von den Zeuginnen - drei ihrer Kolleginnen - falsch beschuldigt werde.
  • Am Ende verurteilte sie der Richter wegen zweifacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe.

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

Den ersten Vorfall wollen die Kolleginnen noch hingenommen haben. Aber als sie dann ihrer Aussage nach zum zweiten Mal beobachtet haben, wie ihre Vorgesetzte ein Kind schlägt, war es ihnen zu viel. Sie meldeten die Ereignisse. Der Tatort ist eine Kinderbetreuungseinrichtung im östlichen Landkreis. Irgendwann im Dezember 2014 soll die Frau, die sich nun vor dem Brucker Amtsgericht verantworten musste, einen Buben, der mit dem Rücken zu ihr saß, gegen den Hinterkopf geschlagen haben, weil er ihr zu laut war. Im drauffolgenden Januar soll sie noch einem Mädchen auf die Hand geschlagen haben, weil dieses in der Mittagspause angeblich nicht lange genug geschlafen hat.

Die Erzieherin stritt vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck beide Übergriffe ab und erklärte unter Tränen, dass sie niemals einem der Kinder etwas getan habe und dass sie hier sei, um vollständig rehabilitiert zu werden. Ihrer Version nach hätten sich die drei Zeuginnen die Geschichten ausgedacht, um ihr zu schaden. Eine von ihnen habe sie explizit nicht leiden können und eine andere nur ihren Job gewollt - den sie dann tatsächlich auch bekommen hat.

Anhand von Dienstplänen und privaten Chat-Verläufen versuchte die Verteidigung nachzuweisen, dass es weder im Dezember noch im Januar einen Tag gegeben hat, an dem die Angeklagte und alle drei Zeuginnen gleichzeitig gearbeitet haben. Allerdings widersprachen die Dienstpläne von einigen Tagen den Aussagen der Angeklagten. Möglicherweise habe es da Manipulationen geben, erklärt die Angeklagte diese Differenzen. Auch den Inhalt diverser Protokolle mit verschiedenen Erzieherinnen kritisierte die Angeklagte, es gebe mehrere Versionen und fehlende handschriftliche Ergänzungen, von denen sie sicher wisse.

Welche Aussagen die drei Zeuginnen genau gemacht haben, ließ sich am letzten Verhandlungstag nicht mehr rekonstruieren. Denn sie wurden bereits in den vorhergegangenen, nicht-öffentlichen Sitzungen befragt. Deutlich wurde lediglich, dass sie zu den Taten nicht sehr viel mehr gesagt haben, als dass sie geschehen sind. An Details, etwa ob der geschlagene Junge mit dem Gesicht auf die Tischplatte oder in den Suppenteller gefallen ist oder keines von beiden, erinnerten sie sich wohl nicht mehr.

Für die Angeklagte ein deutlicher Hinweis dafür, dass die Geschichte nicht stimmt. "Man muss sich doch daran erinnern, ob man dem Kind Suppe aus dem Gesicht gewischt hat oder nicht. So etwas vergisst man nicht". Ihr Verteidiger erklärte außerdem, dass es schon auffällig sei, dass die Zeuginnen in mehreren Gesprächen jeweils verschiedene Tatzeitpunkte genannt haben. "Man kann doch nicht sagen, irgendetwas wir schon irgendwann gewesen sein, deswegen verurteilen wir mal".

Richter Martin Ramsauer allerdings sah genau in diesen Unsicherheiten einen Beweis für die Richtigkeit der Geschichte. "Hätten sich die Zeuginnen abgesprochen, um Sie schlecht zu machen, dann hätten sie sich doch auch auf die Details geeinigt." Auch der Argumentation der Verteidigung, man habe alle möglichen Tatzeitpunkte ausgeräumt, folgte Ramsauer nicht. Deshalb verurteilte er die Angeklagte wegen zweifacher Körperverletzung, so wie es die Staatsanwältin gefordert hatte, zu 40 Tagessätzen von je 30 Euro. "Die Staatsanwaltschaft hat damit eine sehr milde Strafe beantragt, und das Gericht sieht keine Gründe, darüber hinaus zu gehen", sagte Ramsauer abschließend.

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