Fürstenfeldbruck:Polizei mahnt Mindestabstand an

Fürstenfeldbruck: Mit Bannern sollen die Autofahrer sensibilisiert werden.

Mit Bannern sollen die Autofahrer sensibilisiert werden.

(Foto: Stadt Fürstenfeldbruck)

Mit gemeinsamer Aktion rufen Stadt und Inspektion die geltenden Regelungen fürs Überholen von Radfahrern in Erinnerung.

Wie überholt man Radfahrerinnen und Radfahrer richtig? Auch heuer machen die Stadt Fürstenfeldbruck und die Polizeiinspektion zu Beginn der Fahrradsaison wieder auf das Thema Mindestabstand aufmerksam. Am 27. März beginnt eine dreiwöchige Aktion mit Bannern an den Straßen.

Innerorts muss laut Straßenverkehrsordnung beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. Ist das nicht möglich, muss das Auto so lange hinter dem Fahrrad bleiben, bis sich eine sichere Gelegenheit zum Überholen ergibt. Dies gilt unabhängig von Schutzstreifen (gestrichelte weiße Linie die im Bedarfsfall von Kraftfahrzeugen überfahren werden darf) und Radfahrstreifen (durchgezogene weiße Linie, die von Kraftfahrzeugen nicht überfahren werden darf).

Außerorts ist ein Überholabstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Dies ist auf kleineren Landstraßen oder Gemeindeverbindungsstraßen sehr häufig nahezu gleichbedeutend mit der Nutzung der Gegenspur durch das überholende Auto. Also ist der Überholvorgang nur ohne Gegenverkehr möglich. Polizei und Stadt bitten um Rücksicht im Straßenverkehr und Autofahrerinnen und Autofahrer darum, sich an diese Vorschriften zu halten.

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