Ortsgestaltung:Dichte Zäune, hohe Mauern

Die Brucker Bürgervereinigung setzt sich für den Erlass einer Gestaltungssatzung ein. Damit soll der unansehnliche Wildwuchs an Grundstücksrändern begrenzt und die Durchlässigkeit für Kleintiere verbessert werden

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Politiker der Kreisstadt werden sich im Laufe der nächsten vier Monate mit einem heißen Eisen beschäftigen: Der Stadtrat hat auf seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen, die Stadtverwaltung mit der Prüfung einer Gestaltungssatzung zu beauftragen.

Die BBV hatte den Stein mit einem Antrag ins Rollen gebracht. Die Fraktion legte mehrere Fotos vor, mit denen der Bedarf für eine solche Maßnahme dokumentiert werden soll. Die Aufnahmen zeigen Bereiche der Stadt mit recht augenscheinlichen Defiziten bei der Gestaltung - vor allem massive Mauern und Zäune stechen ins Auge. BBV-Fraktionsvorsitzender Tommy Beer und sein Fraktionskollege Klaus Quinten wünschen sich in ihrem Antrag an Oberbürgermeister Erich Raff denn auch, mit den Instrumenten des Baurechts einen gewissen Rahmen für "Art, Gestaltung und Höhe" von Einfriedungen festzulegen. Die bayerische Bauordnung lasse mit dem Artikel 81 Möglichkeiten, "eine Satzung mit örtlichen Bauvorschriften" zu erlassen, heißt es in dem Mitte Januar verfassten.

In ihrer Begründung schreiben die beiden BBV-Politiker: "In den letzten Jahren wurden in unserer Stadt vermehrt Einfriedungen errichtet, deren Gestaltung nicht in die Umgebung passt und die zum Teil in unnötigem, unangemessenem und schädlichem Maße undurchlässig für Kleintiere sind. Diesem sei Einhalt zu gebieten. Die Stadtverwaltung solle Erfahrungen anderer Städte und Gemeinden prüfen und anschließend Vorschläge für eine solche Gestaltungssatzung unterbreiten.

Kommunen wie die schwäbischen Kleinstädte Iphofen und Murrhardt oder auch das niedersächsische Celle haben solche Satzungen für ihre Zentren erlassen. Meist soll damit erreicht werden, dass die Fassaden von Neubauten sich an die Umgebungsbebauung anpassen. Mit solchen Satzungen lassen sich auch überdimensionale Werbetafeln im Ort verhindern. Die Gemeinde Hohenlinden im Landkreis Ebersberg diskutierte jüngst darüber, ob sich damit eine riesige "Plakatanschlagtafel", die an einem Privathaus angebracht werden soll, verhindern ließe. In Straubing nannte der Bund Naturschutz vor einem Jahr jenseits der Ästhetik einen weiteren Grund für den Erlass einer Gestaltungssatzung, wie sie nun auch die BBV aufgreift: Die Durchlässigkeit von Garten- und Parzellengrenzen sei überlebenswichtig für Igel und zahlreiche Kleintiere, zitierte das Straubinger Tagblatt die Umweltschützer. Deshalb solle gerade bei Neubauten "der Verzicht auf durchlaufende Zaunsockel und Gartenmauern festgeschrieben und nur Punktfundamente zulässig sein". Starnberg schreibt seit nunmehr acht Jahren ziemlich genau vor, was geht und was nicht geht. In der einschlägigen Satzung heißt es: "Als Einfriedungen sind nur Holzzäune, schmiedeeiserne Zäune, lebende Hecken aus heimischen Gewächsen oder Drahtzäune zulässig. Die Verwendung von Stacheldraht ist untersagt. Zaunsockel mit einer Höhe von mehr als 15 Zentimetern dürfen nur errichtet werden, wenn sie zur Stützung des dahinterliegenden natürlichen Geländes notwendig sind. Einfriedungen dürfen nicht als geschlossene Bretterwand oder als Mauer ausgeführt werden. ... Straßenseitige Einfriedungen über 1,20 Meter Höhe ... sind unzulässig. ... Die Einfriedungen zur Straßenfront müssen dem Orts-, Landschafts- und Straßenbild angepasst werden und sind stets in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten." Nur für Lärmschutzwände gelten Ausnahmen.

Alexa Zierl (Die Partei und Frei) sowie Ulrich Schmetz (SPD) brachten gleichwohl ihre Zweifel an einer solchen Vorschrift vor. Schmetz glaubt, dass sich Wildwuchs auch über Festlegungen in den jeweiligen Bebauungsplänen vermeiden lässt. Der Beschluss wurde letztlich gegen sieben Stimmen aber dennoch gefasst.

Das bedeutet freilich nicht, dass eine solche Satzung nun sicher erlassen wird, sondern lediglich die erste ergebnisoffene Prüfung. Auf Anregung von Oberbürgermeister Erich Raff werden seit einigen Wochen nicht mehr alle Anträge standardmäßig von der Verwaltung überprüft. Um in eher aussichtslosen Fällen deren Belastung zu reduzieren, stimmen die Gremien direkt nach Antragstellung zunächst ab, ob ein Antrag überhaupt bearbeitet werden soll.

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