Olching:Zwischen Sturzflug und Aufschwung

Voliere Vogelpark

Verlassen: Die Greifvogelvoliere im Vogelpark steht noch immer leer. Ob sich das bald ändern wird, ist bisher ungewiss.

(Foto: Günther Reger)

Ob es bald zu einer Einigung im Streit zwischen Vogelpark und Landratsamt kommt, ist noch immer ungewiss. Nachdem der Verein den Kompromissvorschlag der Behörde zunächst ablehnte, zeigt sich nun wieder ein leichter Hoffnungsschimmer

Von Julia Bergmann, Olching

Im Streit zwischen dem Landratsamt und den Vogelparkbetreibern wechseln sich die Hochs und Tiefs fast täglich ab. Nachdem eine außergerichtliche Einigung Mitte Juni schon zum Greifen nah schien, drohte zuletzt ein etwa 30 Seiten starkes Schreiben der Rechtsanwältin des Vereins an das Landratsamt, den Vergleich platzen zu lassen. Während Dieter Ernst, der Vorsitzende des Vogelliebhabervereins, behauptete, der Kompromissvorschlag, den das Landratsamt vor mehreren Wochen unterbreitet hatte, sei ein fauler Trick gewesen, hieß es in einer Pressemitteilung des Landratsamts, der Verein habe kein echtes Interesse an einem Vergleich. Doch wie war es so weit gekommen? Und ist die Einigung nun tatsächlich vom Tisch?

Wie der Streit anfing

Ausgangspunkt des Streits war die Frage, ob die Größe einer Voliere für die Unterbringung einer bestimmten Art ausreichend sei. Das Veterinäramt des Landkreises war der Meinung, dass das nicht der Fall war und erteilte einen Bescheid, der die Haltung untersagte. Zu klein sei das Gehege, weil, davon ging das Amt aus, darin gezüchtet werden sollte. Und für die Zucht muss eine Voliere deutlich größer sein, als für die reine Haltung der Tiere. Eine Zuchtabsicht stritt der Vogelliebhaberverein aber ab und legte schließlich gegen den Bescheid Klage ein.

Der Kompromissvorschlag

Nach langen außergerichtlichen Verhandlungen hatten sich die Behörde und der Verein unter der Vermittlung des Verwaltungsjuristen und Olchinger CSU-Stadtrats Tomas Bauer darauf geeinigt, als neue Bewertungsgrundlage die thüringischen Richtlinien heranzuziehen. Der Vorteil dabei: Bei der Größenbemessung eines Geheges wird nicht unterschieden, ob die Vögel darin nur gehalten oder auch gezüchtet werden.

Der gewitterte Hinterhalt

Für die Einigung stellte die Kreisbehörde aber eine Bedingung: der Vogelliebhaberverein sollte seine noch anhängige Klage zurückziehen. Dahinter vermutete Dieter Ernst einen Trick und erklärt: "Hätten wir die Klage zurückgezogen, wäre der Bescheid bestandskräftig geworden." Die Haltung der Tiere in der strittigen Greifvogelanlage wäre somit, seiner Einschätzung nach, trotz der neuen Richtlinien nicht möglich gewesen. Außerdem, kritisierte Ernst, sei von der Rücknahme der Klage erst nach den eigentlichen Verhandlungen die Rede gewesen.

Unverständnis des Landrats

Mit den Vorwürfen konfrontiert, betonte der Landrat zunächst, er verstehe die Welt nicht mehr. Grundsätzlich sei es zwar so, dass der Bescheid rechtskräftig würde, wenn die Klage zurückgenommen würde, räumte Karmasin ein. "Aber doch nicht, wenn eine Behörde zusagt, sich auf neue rechtliche Grundlagen zu stützen. Wir sind doch keine orientalischen Hütchenspieler." Dass Ernst der Behörde nicht ein gewisses Maß an Mindestvertrauen entgegenbringe, verstehe er nicht. Wann und wie oft von der Rücknahme der Klage gesprochen wurde, wisse er nicht mehr.

Vorwurf der Schikane

Ernst und Falkner Sascha Kuchenbaur hingegen betonten immer wieder, ihr Misstrauen gegenüber des Veterinäramts resultiere aus schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit. Der Vorsitzende und der Falkner erklären, immer wieder habe das Veterinäramt unter der Leitung von Hans-Werner Merk verschiedene Anträge des Vereins abgelehnt. Die Vogelliebhaber verstehen das als Schikane, denn für die Ablehnungen habe es ihrer Ansicht nach keinerlei Grundlage gegeben.

Vermeintliche Forderungen

Ernst und Kuchenbaur erklärten, dass ihr Vertrauen in das Veterinäramt nachhaltig beschädigt sei. Deshalb konnte man der Einigung, so wie sie war, nicht zustimmen. Die Rechtsanwältin, die den Verein vertritt, hat aus diesem Grund ein Schreiben an das Landratsamt geschickt. Darin enthalten ist eine umfassende Aufzählung sämtlicher Vogelarten und den für diese Arten geeigneten Volierengrößen. In der Liste enthalten sind unter anderem Pinguine. Das Landratsamt meinte dazu in einer Pressemitteilung, der Verein verlange die Zustimmung des Landratsamtes, zukünftig praktisch alle Vogelarten im Vogelpark aufnehmen zu dürfen.

Das bestreitet Ernst. Natürlich habe man nicht vor, sämtliche aufgeführten Arten tatsächlich zu halten. Ernst wies in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung darauf hin, dass das ausdrücklich in dem Schreiben der Anwältin festgehalten wurde. Man habe lediglich vorsorgen wollen und eine umfassende Richtlinie ausarbeiten wollen, die dem Verein in sämtlichen Fragen der Unterbringung Rechtssicherheit gebe, sagte Ernst. Zudem hielt er fest, man habe mit dieser Aufzählung keine Forderung gestellt, sondern einen Vorschlag unterbreitet. Auch das steht explizit im Schreiben der Anwältin und das klarzustellen ist dem Vorsitzenden wichtig. Weil Ernst seinen Verein durch die Pressemitteilung des Amts öffentlich in einem schlechten Licht dargestellt sah, zog er zunächst in Erwägung, deshalb rechtliche Schritte gegen die Pressesprecherin einzuleiten.

Wie es weiter geht

"Wir waren froh und sind davon ausgegangen, dass wir eine Lösung gefunden haben, die für alle annehmbar war", sagte Karmasin am Mittwoch über den einstigen Kompromissvorschlag. "Aber wir können uns jetzt nicht über dutzende Vogelarten einigen". Auch der frühere Mediator, Tomas Bauer erklärte, eine Behörde habe nicht die Aufgabe, Regelungen für sämtliche Eventualitäten der kommenden 200 Jahre festzulegen und sie müsse auch nicht darüber entscheiden, was einmal sein könnte. Karmasin betonte, er sei grundsätzlich gesprächsoffen. Und auch Ernst sagte: "Wir wollen Frieden." Dennoch schien die Situation zu Beginn der Woche noch verfahren, das Misstrauen schlichtweg zu groß. Bis Ernst am Donnerstag mitteilte, dass es nach einem Telefonat zwischen ihm und Karmasin eine erneute Annäherung gegeben habe. "Wir haben intensiv über die Problematik gesprochen", erklärt Ernst. Es gebe neue Ansatzpunkte, die "die Hoffnung zulassen, dass es doch noch zu einem friedlichen Ergebnis kommt." Spruchreif sei noch nichts, deshalb könne er noch keine näheren Angaben zum Inhalt der Annäherung machen.

Die Rolle der Stadt Olching

Die Stadt Olching hatte sich im Streit zwischen Vogelpark und Landratsamt eingeschaltet, weil ein dreiseitiger Vertrag zwischen Kreisbehörde, Parkbetreibern und der Stadt besteht. Der Vogelpark befindet sich auf städtischen Grund. Deshalb setzte sich auch der Stadtrat dafür ein, dass der Vogelpark rechtsverbindliche Aussagen darüber erhält, welche Vögel unter welchen Bedingungen auf dem Gelände gehalten werden dürfen. Als Vertreter der Stadt hat CSU-Fraktionschef, zuständiger Vereinsreferent und Verwaltungsjurist Tomas Bauer bisher die Mittlerrolle zwischen Landratsamt und Vogelpark eingenommen. Diese Mittlerrolle hat er nach Abschluss der Verhandlungen niedergelegt, da alle Fragen geklärt schienen. Die Stadt übernimmt auch die Kosten, die für den Vogelpark durch die Klage entstehen.

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