Nach der Todesfahrt eines 33-Jährigen im Sommer 2025 in Olching hat das Landgericht München II die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das teilte Laurent Lafleur, Sprecher für Strafsachen und Richter am Oberlandesgericht, mit. Er zitierte den Vorsitzenden Richter Thomas Bott: Die objektive Sinnlosigkeit der allein durch Wahnvorstellungen motivierten Tat lasse die Hinterbliebenen eines reinen Zufallsopfers sowie das Gericht ratlos zurück.
Der ehemalige Baggerfahrer, der im Landkreis Dachau wohnte, leidet seit 25 Jahren an einer paranoiden Schizophrenie, die mehrfach stationär behandelt worden war. Bereits etwa eine Woche vor der Tat hatte der 33-Jährige, der seit einem Suizidversuch keine Medikamente mehr einnahm, offenbar zunehmend die Kontrolle über seine Handlungen verloren. Im Gerichtsverfahren legte der Mann ein Geständnis ab.
Am Nachmittag des 10. Juli vorigen Jahres, einem Donnerstag, fährt Ivan J. mit dem Auto seines Bruders ziellos durch Olching, als er das ihm unbekannte spätere Opfer von einer Sackgasse aus in einem Fußgängerbereich hinter einem Olchinger Supermarkt erblickt. Infolge „wahnhafter Realitätsverkennung“ geht er davon aus, dass der 57-Jährige der „Teufel“ sei. Innere Stimmen hätten ihm befohlen, diesen zu beseitigen. Er beschleunigt auf mindestens 60 Kilometer pro Stunde, überfährt einen Absperrpfosten aus Metall und erfasst den Geschädigten im Bereich der linken hinteren Wade.
Todesfahrer kauft sich nach der Tat ein Bier und beobachtet die Reanimationsmaßnahmen
Der 57-Jährige wird auf die Kühlerhaube geschleudert, schlägt mit dem Hinterkopf schwer auf der Windschutzscheibe auf und wird durch die Luft geschleudert, bevor er hart auf dem Boden aufprallt. Dabei erleidet er ein schweres Schädel-Hirntrauma und stirbt noch an der Unfallstelle. Ivan J. legt ein „bizarres Nachtatverhalten“ an den Tag: Er kauft sich in einem nahegelegenen Supermarkt ein Bier und beobachtet, unbeteiligt wirkend, die Reanimationsmaßnahmen. Am darauffolgenden Vormittag wird er erneut auffällig: In einem Hotel in Geiselbullach betätigt er missbräuchlich den Feueralarm, wird Angestellten gegenüber verbal ausfällig und weigert sich, das Hotel zu verlassen.
Das Gericht bewertet die Tat als Totschlag und vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Das von einem psychiatrischen Sachverständigen beratene Gericht geht allerdings davon aus, dass die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt aufgehoben war. Er sei bei der Tat schuldunfähig gewesen und könne daher nicht bestraft werden.
Da vom Beschuldigten aber eine erhebliche Wiederholungsgefahr ausgehe, ordnet das Schwurgericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Eine solche Unterbringung ist grundsätzlich unbefristet. Die Kammer entzieht dem Täter zudem die Fahrerlaubnis. Das Urteil ist rechtskräftig.

