Süddeutsche Zeitung

Olching:Streitthema Fernwärme

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Mieter können auf Erlass der höheren Kosten hoffen

Die Fernwärmekosten werden für die Olchinger rückwirkend neu berechnet. Das beschloss der Hauptausschuss in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Eine auf Energierecht spezialisierte Anwaltskanzlei habe die Angelegenheit geprüft und eine Formel erstellt, so Bürgermeister Andreas Magg. Nach ersten Schätzungen bewegen sich die Kosten im unteren fünfstelligen Bereich pro Jahr. Der Betrag liege damit deutlich unter den Kosten, die zum Teil im Raum gestanden seien, wie Magg betont. "Es sind keine hunderttausend Euro." Die tatsächliche Höhe könne aber noch nicht bestimmt werden.

Mit der Neuberechnung will die Stadt klären, wie die zum Teil drastischen Nebenkostenerhöhungen zu bewerten sind, die städtische Mieter seit der Umstellung ihrer Wohnung auf Fernwärme trafen und die zum Teil zu hohen Nachforderungen seitens der Stadt führten. Die Angelegenheit sorgte vor allem deswegen für Empörung, da diese Umstellung laut Gesetz kostenneutral erfolgen muss. Insgesamt geht es um 250 städtische Mietwohnungen. Noch müssen die Betroffenen nicht zahlen. Die Stadt setzt die Nachforderungen weiterhin aus. Mögliche Ansprüche gegenüber den Stadtwerken, mit denen die Stadt die Verträge über die Fernwärme abschloss und die ebenfalls Kostenneutralität zugesichert haben sollen, wurden nicht diskutiert.

Zunächst benötige man eine genaue Berechnung, erklärt Bürgermeister Magg. Vor allem eine Sache gilt es dabei zu klären: "Was hat die Fernwärme mehr gekostet als die alte Heizung?" Kostenneutralität bedeute nicht zwangsläufig denselben Preis, betont Magg. Schließlich könne man Fernwärme nicht eins zu eins mit dem Gaspreis vergleichen. Viele Faktoren müssten dabei berücksichtigt werden, so Magg. Diese Preisdifferenz soll die Formel nun bestimmen.

Die CSU ist anderer Meinung und sieht sich mit dem Gutachten in ihren Ansichten bestätigt: "Die Erhöhung der Wärmelieferungskosten in den städtischen Wohnungen bei der Umstellung auf Fernwärme waren und sind rechtswidrig. Sie verstoßen gegen das Gebot der Kostenneutralität; denn die Umstellung darf nicht zu höheren Kosten für die Mieter führen, schreibt Fraktionsvorsitzender Tomas Bauer. Er hatte die Kostensteigerungen öffentlich gemacht.

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SZ vom 16.08.2019 / KATK
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